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Versicherung an Eides statt, Verlust oder Diebstahl eines Führerscheindokuments oder einer digitalen Fahrtenschreiberkarte 

Beschreibung

Im Falle des Verlustes eines Führerscheindokuments oder einer digitalen Fahrtenschreiberkarte ist im Rahmen einer Ersatzbeantragung die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung erforderlich (Versicherung an Eides statt).

Diese können Sie bei einem Notar/einer Notarin, in der Fahrerlaubnisbehörde zur Niederschrift oder mittels eines Formulars abgeben. Das Formular finden Sie unten als Download. Bitte beachten sie, dass in begründeten Zweifelsfällen neben dem Formular zusätzlich die persönliche Abnahme zur Niederschrift erforderlich werden kann.

Sofern Sie bei einem Diebstahl den Nachweis erbringen, dass Sie bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige erstattet haben, indem Sie die Diebstahlsanzeige vorlegen, bedarf es dann keiner zusätzlichen eidesstattlichen Versicherung. 

Weiterhin müssen Sie einen formellen Antrag auf Ausstellung eines Ersatzdokuments direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. 

Beantragung
Im Zusammenhang mit der Beantragung eines Ersatzdokuments ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.

Voraussetzungen

  • Sie sind im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis bzw. digitalen Fahrtenschreiberkarte, jedoch ist der Verbleib des Dokuments nicht eindeutig bekannt,
    der Führerschein ist nicht sichergestellt, beschlagnahmt, behördlich oder vorläufig entzogen und
    es liegt kein gerichtliches Fahrverbot vor.
  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Mainz.

Versicherung an Eides Statt

Die Person, die Führerschein- bzw. Fahrtenschreiberkarten-Inhaber:in ist, erklärt, dass

  • der Verbleib des Dokuments nicht eindeutig bekannt ist
  • der Führerschein nicht sichergestellt, beschlagnahmt oder behördlich entzogen oder vorläufig entzogen ist
  • und dass kein gerichtliches Fahrverbot vorliegt.

Außerdem müssen Sie die Erklärung abgeben, dass Ihnen als Führerschein-Inhaber:in bekannt ist, dass Sie nur eine Führerscheinausfertigung besitzen dürfen. Sie erklären ebenso, dass Sie bei Auffinden des verlorenen Führerscheins diesen unverzüglich der Fahrerlaubnisbehörde zurückgeben.

Vor Abgabe der Versicherung an Eides statt werden Sie als Führerschein-Inhaber:in über die rechtliche Bedeutung einer Versicherung an Eides statt hingewiesen.

Auszug aus § 156 Strafgesetzbuch (StGB)
Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wichtiger Hinweis

Rechtlich ist zwischen der Fahrerlaubnis und dem Führerschein zu unterscheiden. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Beim Führen von Kraftfahrzeugen müssen Sie den Führerschein mitführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung aushändigen. Ist Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden, müssen Sie den Verlust unverzüglich anzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Führerschein nicht mitführen, berührt das die zugrunde liegende Fahrerlaubnis nicht. Das Fahren ohne Führerschein ist deshalb nur eine Ordnungswidrigkeit (§ 75 Nr.4 Fahrerlaubnisverordnung). Hingegen ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat.

Adresse

Besucheranschrift

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz
E-Mail
fuehrerscheinstellestadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.

Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie im Downloadbereich.

Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!

Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.

Zusätzlicher Service – Passfotoautomat

  • Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
  • Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
  • 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Bossog Ersterteilung, BF 17, Ersatz, Umtausch, Erweiterung, Verlängerung der Klassen C und D
  • Buchstabenbereich: A bis B und U
 +49 6131 12-3482  fuehrerscheinstellestadt.mainzde
 Herr Keil Ersterteilung, BF 17, Ersatz, Umtausch, Erweiterung, Verlängerung der Klassen C und D
  • Buchstabenbereich: D bis G und T
 +49 6131 12-3728  fuehrerscheinstellestadt.mainzde
 Frau Mayer Ersterteilung, BF 17, Ersatz, Umtausch, Erweiterung, Verlängerung der Klassen C und D
  • Buchstabenbereich: W bis Z und H
 +49 6131 12-2187  fuehrerscheinstellestadt.mainzde
 Frau Lange Ersterteilung, BF 17, Ersatz, Umtausch, Erweiterung, Verlängerung der Klassen C und D
  • Buchstabenbereich: R bis S
 +49 6131 12-2812  Mandy.Langestadt.mainzde
 Frau Trabert Ersterteilung, BF 17, Ersatz, Umtausch, Erweiterung, Verlängerung der Klassen C und D
  • Buchstabenbereich: M bis Q und V
 +49 6131 12-2634  fuehrerscheinstellestadt.mainzde
 Frau Weide Ersterteilung, BF 17, Ersatz, Umtausch, Erweiterung, Verlängerung der Klassen C und D
  • Buchstabenbereich: I bis L und C
 +49 6131 12-2193  fuehrerscheinstellestadt.mainzde
 Frau Kreß Ersterteilung, BF 17, Ersatz, Umtausch, Erweiterung, Verlängerung der Klassen C und D / Back-Office  +49 6131 12-2817  fuehrerscheinstellestadt.mainzde
 Frau Muth Fahrtenschreiberkarten A-Z (Fahrerkarte, Unternehmenskarte, Werkstattkarte)  +49 6131 12-3151  personenbefoerderung-fahrschulwesenstadt.mainzde
 Frau Braunshausen Neuerteilung nach Entzug, Umschreibung ausl. FS, FzF, internationaler FS
  • Buchstabenbereich: A bis E
 +49 6131 12-3364  fuehrerscheinstellestadt.mainzde
 Frau Karl Neuerteilung nach Entzug, Umschreibung ausl. FS, FzF, internationaler FS
  • Buchstabenbereich: L bis R
 +49 6131 12-2421  fuehrerscheinstellestadt.mainzde
 Frau Schmitt Neuerteilung nach Entzug, Umschreibung ausl. FS, FzF, internationaler FS
  • Buchstabenbereich: F bis K
 +49 6131 12-2529  fuehrerscheinstellestadt.mainzde
 Frau Maljoku Neuerteilung nach Entzug, Umschreibung ausl. FS, FzF, internationaler FS
  • Buchstabenbereich: S bis Z
 +49 6131 12-3032  fuehrerscheinstellestadt.mainzde

Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass
  • ggf. Diebstahlsanzeige
  • Erforderliche Unterlagen zur Beantragung der Ausstellung eines Ersatzdokumentes entnehmen Sie bitte der jeweiligen konkreten Dienstleistungsseite.

Gebühren

Entgegennahme der Versicherung an Eides statt zur Niederschrift: 30,70 Euro

  • Bei Vorlage einer Diebstahlsanzeige oder des vollständig ausgefüllten Formulars "Versicherung an Eides statt" entstehen keine Gebühren.
  • Die Gebühren für die Ausstellung des Ersatzdokuments entnehmen Sie bitte der jeweiligen konkreten Dienstleistungsseite.

Zahlungsart

  • Bar
  • EC

Bearbeitungsdauer

sofort im Rahmen der Vorsprache

Rechtsgrundlagen

  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Verwaltungsverfahrensgesetz (VWVfG)

Hinweise

Sofern Sie Ihren abhanden gekommenen Führerschein oder die digitale Fahrtenschreiberkarte wieder auffinden, müssen Sie diesen unverzüglich bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeben.