Führerschein: Internationalen Führerschein beantragen
Beschreibung
Wer außerhalb der EU Kraftfahrzeuge führen möchte, benötigt in der Regel einen internationalen Führerschein. Für Länder innerhalb der EU und des EWR ist kein internationaler Führerschein erforderlich.
Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrem Reiseveranstalter, welcher der beiden internationalen Führerscheine benötigt wird.
Internationaler Führerschein nach Artikel 7 und Anlage E des internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 "Pariser Abkommen" (Anlage 8c zu § 25b Abs.2 Fahrerlaubnis-Verordnung) - RGBL.1930 II S.1233 -
Liste der Vertragsstaaten: Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Irland, Island, Libanon, Liechtenstein, Mexiko, Niederlande, Spanien. Sri Lanka, Syrien, Thailand, Türkei, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich
Die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr.
Internationaler Führerschein nach Artikel 41 und Anhang 7 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 "Wiener Abkommen" (Anlage 8d zu § 25b Abs.3 Fahrerlaubnis-Verordnung) - RGBL.1977 II S.809 -
Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.
Die Gültigkeitsdauer internationaler Führerscheine nach Anlage 8c beträgt ein Jahr, solche nach Anlage 8d drei Jahre, jeweils vom Zeitpunkt ihrer Ausstellung und darf nicht verlängert werden. Die Gültigkeitsdauer darf nicht über die Gültigkeitsdauer des nationalen Führerscheines hinausgehen. Der internationale Führerschein ist im Ausland nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig.
Hinweis: In Deutschland erteilte internationale Führerscheine gelten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht als gültige Nachweise der Fahrerlaubnis.
Beantragung
- durch persönliche Vorsprache
- durch bevollmächtigte/n Dritte/n
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Mainz
- Mindestalter: 18 Jahre
- EU-Kartenführerschein
- Liegt noch kein EU-Kartenführerschein vor, muss zuerst der Umtausch des alten grauen oder rosa Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein erfolgen. Die Beantragung und Erteilung des internationalen Führerscheins kann am Tag der Abholung des EU-Kartenführerscheines sofort erfolgen.
Hinweis zum Vorgehen bei Verlust des Dokuments
Sollte das Dokument verloren gehen, ist die Erklärung "Versicherung an Eides statt" abzugeben. Diese kann alternativ abgegeben werden
- vor einem Notar, einer Notarin
- persönlich zur Niederschrift bei der Fahrerlaubnisbehörde
- mittels des Formulars "Versicherung an Eides statt" (Download siehe unten)
Hinweis: In Zweifelsfällen an der Glaubwürdigkeit kann hier zusätzlich die persönliche Abnahme durch Niederschrift erforderlich werden.
Bei einem Diebstahl ist die bei der Polizei erfolgte Diebstahlsanzeige bei der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen. In diesem Fall ist keine Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erforderlich.
Sofern das abhanden gekommene Dokument wieder aufgefunden wird, muss dieses unverzüglich bei der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden.
Adresse
Besucheranschrift
Elly-Beinhorn-Straße 1655129 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.
Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie im Downloadbereich.
Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!
Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.
Zusätzlicher Service – Passfotoautomat
- Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
- Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
- 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linie: 64, 65, 66, 76, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Braunshausen |
|
+49 6131 12-3364 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Schmitt |
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+49 6131 12-2529 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Karl |
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+49 6131 12-2421 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Maljoku |
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+49 6131 12-3032 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Unterlagen
- Antrag auf Ausstellung eines internationalen Führerscheins
- Personalausweis oder Reisepass (im Original, bei Reisepass zusätzlich Meldebescheinigung wegen Wohnort)
- ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x 45 mm)
- EU-Kartenführerschein
Bei Beantragung durch Bevollmächtigten
- original Ausweise beider Personen
- schriftliche Vollmacht mit Unterschrift
- ausgefülltes Antragsformular
Gebühren
Internationaler Führerschein: 16,30 Euro
Zahlungsart
Bar / EC
Fristen
Die Ausstellung des internationalen Führerscheines kann sofort erfolgen, sofern ein EU-Kartenführerschein vorliegt.
Rechtsgrundlagen
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)
Hinweise
- Inhaber/innen eines EU-Kartenführerscheins benötigen innerhalb der EU keinen internationalen Führerschein.
- Ob für Länder außerhalb der EU ein Internationaler Führerschein benötigt wird, können Sie bei Ihrem Reiseveranstalter oder auf den Seiten des Auswärtigen Amtes erfahren.