Werkstattkarte beantragen
Beschreibung
Beantragung einer Werkstattkarte für digitale EU-Fahrtenschreiber (Kontrollgeräte) als
- Erstmalige Ausstellung
- Ausstellung einer Folgekarte (Erneuerung wegen
- Ablauf der Gültigkeit
- Beschädigung
- Änderung oder Berichtigung von Kartenangaben) - Ersatzausstellung (Verlust/Diebstahl)
Für den Einbau und die Kalibrierung digitaler Fahrtenschreiber wird eine Werkstattkarte benötigt.
- Gültigkeit: 1 Jahr
- kann nicht verlängert werden
- Neuantrag und Neuausstellung erforderlich (Folgekarte)
- darf frühestens 1 Monat vor Ablauf neu beantragt werden
- sollte spätestens 2 Wochen vor Ablauf neu beantragt werden
Die Werkstattkarten werden durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hergestellt
Beantragung:
- Antrag muss vom Inhaber bzw. Geschäftsführer unterschrieben sein
- persönliche Vorsprache nicht erforderlich (kann durch Beauftragten erfolgen)
Voraussetzungen:
- Firmensitz in Mainz
- Antrag vor Ort stellen
Hinweis zum Vorgehen bei Verlust des Dokuments
Sollte die Werkstattkarte verloren gehen, ist die Erklärung "Versicherung an Eides statt" abzugeben. Diese kann alternativ abgegeben werden
- vor einem Notar, einer Notarin
- persönlich zur Niederschrift bei der Fahrerlaubnisbehörde
- mittels des Formulars "Versicherung an Eides statt" (Download siehe unten)
Hinweis: In Zweifelsfällen an der Glaubwürdigkeit kann hier zusätzlich die persönliche Abnahme durch Niederschrift erforderlich werden.
Bei einem Diebstahl ist die bei der Polizei erfolgte Diebstahlsanzeige bei der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen. In diesem Fall ist keine Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erforderlich.
Sofern die abhanden gekommene Werkstattkarte wieder aufgefunden wird, muss dieses unverzüglich bei der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden.
Adresse
Besucheranschrift
Elly-Beinhorn-Straße 1655129 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.
Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie im Downloadbereich.
Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!
Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.
Zusätzlicher Service – Passfotoautomat
- Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
- Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
- 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linie: 64, 65, 66, 76, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Muth | +49 6131 12-3151 | personenbefoerderung-fahrschulwesenstadt.mainzde |
Unterlagen
Dabei sind folgende Angaben nach § 7 Abs. 1 und 2 Verordnung über die Durchführung des
Fahrpersonalgesetzes (FPersV) zu erbringen:
- Name, Anschrift und Sitz der Werkstatt, des Herstellers von Fahrtenschreibern oder des Fahrzeugherstellers anhand Auszug Gewerbezentralregister oder Handelsregister
- Geburts- und Familienname, Vornamen, Tag und Ort der Geburt des Unternehmers oder der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Personen und Kopie Personalausweis Vorder- und Rückseite
- Geburts- und Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, aktuelle Wohnanschrift der Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird anhand Kopie Personalausweis Vorder- und Rückseite
- Nachweis über die Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) in der jeweils geltenden Fassung; Der Nachweis darf nicht älter als drei Jahre sein.
- Schulungsnachweis der Fachkraft nach § 57b Abs. 3 StVZO
- Nachweis über das bestehende Arbeitsverhältnis mit der Fachkraft
- vorhandene Werkstattkarte
- Bei Folgekarte (Erneuerung)
Gebühren
- Werkstattkarte: 48 Euro
- Werkstattkarte mit Direktversand: nicht möglich
Zahlungsart
Bar / EC
Rechtsgrundlagen
- § 4 Abs.1 Nr. 2 Verordnung über die Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (FPersV)
- § 7 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (FPersV)
- § 57 b Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)