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Unternehmenskarte beantragen 

Beschreibung

Beantragung einer Unternehmenskarte für digitale EU-Fahrtenschreiber (Kontrollgeräte) als

  • Erstmalige Ausstellung
  • Ausstellung einer Folgekarte (Erneuerung wegen
    - Ablauf der Gültigkeit
    - Beschädigung
    - Änderung oder Berichtigung von Kartenangaben)
  • Ersatzausstellung (Verlust/Diebstahl)
  • Ausstellung zusätzlicher Unternehmenskarten

Die Unternehmenskarte schützt die unternehmensrelevanten Daten, wie die Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer/innen, vor dem Zugriff durch Unbefugte.

  • Gültigkeit: 5 Jahre
  • kann nicht verlängert werden.
  • Neuantrag und Neuausstellung erforderlich. (Folgekarte)
  • darf frühestens 6 Monate vor Ablauf neu beantragt werden
  • sollte spätestens 2 Wochen vor Ablauf neu beantragt werden

Die Unternehmenskarten werden durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hergestellt.

Beantragung:

  • Antrag muss von dem/der Inhaber/in bzw. Geschäftsführer/in unterschrieben sein
  • persönliche Vorsprache nicht erforderlich (kann durch Beauftragte/n erfolgen)

Voraussetzungen:

  • Firmensitz in Mainz
  • Antrag vor Ort stellen

Hinweis zum Vorgehen bei Verlust des Dokuments
Sollte das Dokument verloren gehen, ist die Erklärung "Versicherung an Eides statt" abzugeben. Diese kann alternativ abgegeben werden

  • vor einem Notar, einer Notarin
  • persönlich zur Niederschrift bei der Fahrerlaubnisbehörde
  • mittels des Formulars "Versicherung an Eides statt" (Download siehe unten)
    Hinweis: In Zweifelsfällen an der Glaubwürdigkeit kann hier zusätzlich die persönliche Abnahme durch Niederschrift erforderlich werden.

Bei einem Diebstahl ist die bei der Polizei erfolgte Diebstahlsanzeige bei der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen. In diesem Fall ist keine Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erforderlich.

Sofern eine abhanden gekommene Unternehmenskarte wieder aufgefunden wird, muss diese unverzüglich bei der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden.

Adresse

Besucheranschrift

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.

Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie im Downloadbereich.

Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!

Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.

Zusätzlicher Service – Passfotoautomat

  • Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
  • Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
  • 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Muth  +49 6131 12-3151  personenbefoerderung-fahrschulwesenstadt.mainzde

Unterlagen

Folgende Angaben sind nach § 9 Abs. 1 FPersV zu erbringen

  • Personalausweis oder Pass Kopie Vorder- und Rückseite
  • Kopie Auszug Handelsregister oder Gewerbeanmeldung
  • vorhandene Unternehmenskarte
    > Bei Folgekarte (Erneuerung)

Gebühren

  • Unternehmenskarte:                   42,00 Euro
  • Unternehmenskarte mit Direktversand: 47,00 Euro

Zahlungsart

Bar / EC

Rechtsgrundlagen

  • § 4 Abs. 1 Nr. 3 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (FPersV)
  • § 9 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (FPersV)

Hinweise

Der/die Unternehmer:in ist verantwortlich für

  • das Eingeben der Unternehmenskarte in den digitalen Fahrtenschreiber (Kontrollgerät) zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für das Unternehmen
  • die ordnungsgemäße Nutzung des digitalen Fahrtenschreibers
  • die Sicherstellung der einwandfreien Funktionalität des digitalen Fahrtenschreibers
  • den problemlosen Ausdruck aus dem digitalen Fahrtenschreiber, im Falle einer Kontrolle
  • die ordnungsgemäße Verwendung der Fahrerkarte durch den/die Fahrer/in
  • das Kopieren, die Sicherung und die Archivierung (2 Jahre) der Daten aus dem digitalen Fahrtenschreiber nach spätestens 90 Tagen und der Fahrerkarte nach spätestens 28 Tagen nach § 2 Abs. 5 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (FPersV)
  • das Löschen der archivierten Daten nach Ablauf der 2 Jahresfrist entsprechend dem Datenschutzgesetz

Mit der Unternehmenskarte erhält der Unternehmer Zugang zum Fahrtenschreiber.