Führerschein: Fahrerlaubnis (Erteilung, Verlängerung, Ersatz) zur Fahrgastbeförderung beantragen
Beschreibung
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen.
- Erweiterung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung auf eine weitere Beförderungsart oder ein zusätzliches Beförderungsgebiet.
- Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach Entzug oder Verzicht.
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen.
- Ersatzausstellung eines Führerscheins zur Fahrgastbeförderung nach Verlust oder Diebstahl.
Wenn Sie in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen Fahrgäste befördern möchten, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für die Dauer von nicht mehr als fünf Jahren erteilt. Sie können sie nur vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängern.
Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. In diesem Fall müssen Sie erneut einen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung stellen. Damit wird u.a. eine medizinisch-psychologische Untersuchung notwendig.
Beantragung
Für die Beantragung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich (zur Identifikation und Unterschrift).
Beantragen Sie die Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung rechtzeitig (ca. zwölf Wochen) vor Ablauf der Geltunsgdauer.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Mainz (unabhängig vom Betriebssitz des beschäftigten Unternehmens)
- EU-Kartenführerschein
Liegt noch kein EU-Kartenführerschein vor, muss zuerst der Umtausch des alten grauen oder rosa Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein erfolgen. - Mindestalter: 21 Jahre
bei Krankenkraftwagen: 19 Jahre - Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B: 2 Jahre
bei Krankenkraftwagen: 1 Jahr - Fachkundenachweis (bei Taxi, Mietwagen und gebündelten Bedarfsverkehr); aktuelle weitere Informationen unter Hinweise
Hinweis zum Vorgehen bei Verlust des Dokuments
Sollte das Dokument verloren gehen, ist die Erklärung "Versicherung an Eides statt" abzugeben. Diese kann alternativ abgegeben werden
- vor einem Notar, einer Notarin
- persönlich zur Niederschrift bei der Fahrerlaubnisbehörde
- mittels des Formulars "Versicherung an Eides statt" (Download siehe unten)
Hinweis: In Zweifelsfällen an der Glaubwürdigkeit kann hier zusätzlich die persönliche Abnahme durch Niederschrift erforderlich werden.
Bei einem Diebstahl ist die bei der Polizei erfolgte Diebstahlsanzeige bei der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen. In diesem Fall ist keine Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erforderlich.
Sofern das abhanden gekommene Dokument wieder aufgefunden wird, muss dieses unverzüglich bei der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden.
Adresse
Besucheranschrift
Elly-Beinhorn-Straße 1655129 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.
Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie im Downloadbereich.
Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!
Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.
Zusätzlicher Service – Passfotoautomat
- Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
- Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
- 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linie: 64, 65, 66, 76, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Braunshausen |
|
+49 6131 12-3364 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Schmitt |
|
+49 6131 12-2529 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Karl |
|
+49 6131 12-2421 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Maljoku |
|
+49 6131 12-3032 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Unterlagen
Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Antrag auf Ausstellung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Personalausweis oder Reisepass (im Original, bei Reisepass zusätzlich eine Meldebescheinigung zum Nachweis des Wohnortes)
- EU-Kartenführerschein im Original sowie eine Kopie des EU-Kartenführerscheines (Vorder- und Rückseite)
- Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses für Behörden (Belegart 0) bei der Meldebehörde. Das Führungszeugnis wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt.
- Unternehmerbescheinigung
- ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- testpsychologisches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- bei Fahrgastbeförderung mit Krankenkraftwagen: Nachweis in “Erste Hilfe”
Bei Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zusätzlich
- Vorlage der bisherigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)
- testpsychologisches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung nur, wenn das 60. Lebensjahr erreicht ist oder innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird
- ggf. Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern die verlorene/gestohlene Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht von der Stadtverwaltung Mainz ausgestellt wurde)
Um die Ausstellung der Ersatzfahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu beschleunigen, können Sie die Karteikartenabschrift im Vorfeld bei der ursprünglich ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde telefonisch anfordern.
Die Übersendung der Karteikartenabschrift kann unmittelbar per Fax (+49 6131 12-2563) oder per Email (fuehrerscheinstellestadt.mainzde) an die Fahrerlaubnisbehörde Mainz erfolgen.
Bei Ersatz der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Personalausweis oder Reisepass (im Original, bei Reisepass zusätzlich Meldebescheinigung zum Nachweis des Wohnortes)
- EU-Kartenführerschein
- ggf. Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern die verlorene/gestohlene Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht von der Stadtverwaltung Mainz ausgestellt wurde)
Um die Ausstellung der Ersatzfahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu beschleunigen, können Sie die Karteikartenabschrift im Vorfeld bei der ursprünglich ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde telefonisch anfordern.
Die Übersendung der Karteikartenabschrift kann unmittelbar per Fax (+49 6131 12-2563) oder per Email (fuehrerscheinstellestadt.mainzde) an die Fahrerlaubnisbehörde Mainz erfolgen.
Gebühren
- Erteilung / Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: 43,90 Euro
- Ersatz einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: 29,30 Euro
- Ortskundeprüfung: 30 Euro
- jede weitere Wiederholungsprüfung: 25 Euro
Zahlungsart
- Bar
- EC-Karte
Rechtsgrundlagen
- §§ 11, 12, 19, 25 u. 48 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Anlage 5 und 6 der FeV
- Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)
Hinweise
Wegfall der Ortskundeprüfung
Zum 2. August 2021 ist die bisher nach § 48 Abs. 4 Nr. 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vorgeschriebene Ortskundeprüfung als Voraussetzung für den Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung entfallen..
Anstelle der Ortskundeprüfung ist ein Nachweis der Fachkunde notwendig. Der Gesetzgeber hat jedoch noch nicht geregelt, welche Anforderungen an diesen Nachweis der Fachkunde zu stellen sind und auch nicht, durch welche Stelle(n) dieser Nachweis bescheinigt werden kann. Aus diesem Grund wird ein Nachweis der Fachkunde bei der Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung derzeit nicht verlangt.
Bis eine bundeseinheitliche Regelung zur Ausgestaltung des sog. Fachkundenachweises vorliegt, gilt für das Fahrgebiet Mainz vorläufig folgende Regelung:
- Wenn Ihnen ab dem 2. August 2021 eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxen, Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr) neu erteilt wird, erfolgt dies zunächst ohne den entsprechenden Nachweis erst einmal für 3 Jahre.
- Die Ortskundeprüfung wird künftig durch den sog. Fachkundenachweis ersetzt. Wie dieser zu erbringen ist, ist durch den Gesetzgeber noch nicht abschließend geregelt.
- Mit der Einführung des Fachkundenachweises ist dieser verpflichtend. Dies gilt auch, wenn Ihnen ab dem 2. August 2021 eine solche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bereits erteilt worden ist.
- Sobald festgelegt ist, welche Stelle(n) in Rheinland-Pfalz für den Fachkundenachweis zuständig wird, erhalten Sie hierüber Informationen auf der Internetseite der Stadtverwaltung Mainz sowie der IHK Rheinhessen. Sie sind dann verpflichtet, innerhalb von einem Jahr den Nachweis zu erbringen und der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen. Tun Sie dies nicht, erlischt Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
- Nähere Informationen erhalten Sie in Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.