Wohngeld Auszahlung
Kurzbeschreibung
Das Wohngeld zahlen wir in der Regel monatlich im Voraus für den Bewilligungszeitraum.Beschreibung
Sie benötigen ein Bankkonto bei einem Geldinstitut der europäischen Union, auf welches das Wohngeld überwiesen werden kann. Sollten Sie ein solches Konto nicht haben, kann das Wohngeld an Ihren Wohnsitz übermittelt werden. Dafür können Ihnen Kosten entstehen.
Wir zahlen das Wohngeld grundsätzlich an Sie. Wenn Sie uns dies schriftlich mitteilen, zahlen wir das Wohngeld auch an ein anderes Haushaltsmitglied oder an Vermieter:innen.
Im Einzelfall und unter bestimmten Voraussetzungen können wir das Wohngeld auch ohne Ihre Einwilligung an diese Personen auszahlen. Die Angaben zur Zahlung stehen in Ihrem Wohngeldbescheid.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Telefon
- +49 6131 115
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie: Wenn Sie mit unserern Sachbearbeitenden persönlich sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin!
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Gebühren
Wird das Wohngeld an Ihren Wohnsitz übermittelt, weil die Überweisung auf ein Konto bei einem Geldinstitut der europäischen Union nicht möglich ist, haben Sie die hierfür entstehenden Kosten zu tragen. Die Überweisungskosten werden dann vom Wohngeld abgezogen.