Wohngeld Rückforderung
Kurzbeschreibung
Wir fordern das Wohngeld unter bestimmten Voraussetzungen zurück.Beschreibung
- Wenn Ihr Wohngeldbescheid aufgehoben worden ist, müssen Sie das bereits gezahlte Wohngeld erstatten.
- Soweit Sie Wohngeld unberechtigt erhalten haben, z. B. wenn der Wohngeldbescheid unwirksam geworden ist, müssen Sie das bereits gezahlte Wohngeld zurückzahlen.
Wie läuft das Verfahren ab?
Über die Rückforderung Ihres Wohngeldes entscheidet die Wohngeldbehörde. Über die Rückforderung erhalten Sie einen Bescheid.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Telefon
- +49 6131 115
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie: Wenn Sie mit unserern Sachbearbeitenden persönlich sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin!
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Unterlagen
Die Rückforderung erfolgt von Amts wegen. Die benötigten Unterlagen werden ggf. von der Wohngeldbehörde angefordert.
Gebühren
Keine