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Wohngeld Berechnung 

Kurzbeschreibung

Wohngeld berechnen wir in jedem Einzelfall gesondert – auf der Basis der sog. Wohngeldformel.

Beschreibung

Die Miete oder Belastung ist nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau, den sog. Mietenstufen, und der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. 

Voraussetzungen

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wesentliche sind: 

  1. Wie hoch ist Ihr Gesamteinkommen?
  2. Wie hoch ist Ihre Miete bzw. Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum?
  3. Wie hoch ist die Anzahl der Haushaltsmitglieder und wie hoch ist deren Einkommen?

Zu 1.: Das Gesamteinkommen ergibt sich aus der Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Davon können bestimmte Freibeträge und Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen abgezogen werden. Die Einkommensermittlung orientiert sich am Einkommensteuergesetz, d. h. maßgebend sind die steuerpflichtigen positiven Einkünfte, ergänzt um einen Katalog zu berücksichtigender steuerfreier Einnahmen. Wenn Sie im Bewilligungszeitraum Steuern vom Einkommen, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben, ziehen wir davon jeweils zehn Prozent, wenn ab. 

Werden alle drei aufgeführten oder gleichartige Zahlungen geleistet, beträgt der Abzugsbetrag 30 %. 

Zu 2.: Miete ist das vereinbarte Entgelt für die Gebrauchsüberlassung von Wohnraum aufgrund eines Mietvertrages. Belastung bei Eigentümer:innen sind die Aufwendungen für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung des Eigentums. Berechnungsgrundlage für das Wohngeld ist die sog. Bruttokaltmiete. Nicht zur Miete gehören z. B. die tatsächlichen Heizkosten und Kosten für die Erwärmung von Wasser. Auch Haushaltsstrom und Vergütungen für die Überlassung einer Garage oder eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge gehören nicht dazu. Heizkosten werden pauschal berücksichtigt. 

Zu 3.: Haushaltsmitglieder sind die wohngeldberechtigte Person und weitere im Wohngeldgesetz ausdrücklich genannte Personen, wenn sie mit der wohngeldberechtigten Person die Wohnung, für die Wohngeld beantragt wird, gemeinsam bewohnen. Diese Wohnung muss für jede genannte Person der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen sein. Es werden sämtliche Haushaltsmitglieder berücksichtigt, wenn sie nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind. Sie sind vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn Sie Transferleistungen (andere Sozialleistungen) bekommen, in denen Wohnkosten bereits enthalten sind, z. B. Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Ebenfalls keinen Wohngeldanspruch haben alleinlebende Studierende und Auszubildende, die dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben; auch dann, wenn BAföG oder BAB wegen zu hohem Einkommen der Eltern abgelehnt wurde. Einzelheiten erfragen Sie bitte bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Telefon
+49 6131 115

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie: Wenn Sie mit unserern Sachbearbeitenden persönlich sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin!

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Marita Adeberg
  • Buchstabenbereich: Ka bis Kr
 +49 6131 12-3149  Marita.Adebergstadt.mainzde
 Herr Christopher Berg
  • Buchstabenbereich: Ba bis Bq
 +49 6131 12-4052  Christopher.Bergstadt.mainzde
 Herr Martin Bugdol
  • Buchstabenbereich: Ks bis Kz
 +49 6131 12-2288  Martin.Bugdolstadt.mainzde
 Frau Celina Dörrich
  • Buchstabenbereich: M
 +49 6131 12-4139  Celina.Doerrichstadt.mainzde
 Frau Dorothea Eggers
  • Buchstabenbereich: D und Q und X und Y
 +49 6131 12-2387  Dorothea.Eggersstadt.mainzde
 Frau Melanie Emrath
  • Buchstabenbereich: Ha bis Ho
 +49 6131 12-4151  Melanie.Emrathstadt.mainzde
 Frau Cornelia Frick
  • Buchstabenbereich: Hp bis Hz
 Cornelia.Frickstadt.mainzde
 Frau Franziska Gag
  • Buchstabenbereich: F
 Franziska.Gagstadt.mainzde
 Frau Melanie Kussmaul
  • Buchstabenbereich: J und T
 +49 6131 12-4051  Melanie.Kussmaulstadt.mainzde
 Frau Sabrina Mann
  • Buchstabenbereich: Br bis Bz
 +49 6131 12-3185  Sabrina.Mannstadt.mainzde
 Herr David Ohler
  • Buchstabenbereich: S bis ohne Sc,St
 +49 6131 12-4226  David.Ohlerstadt.mainzde
 Frau Susanne Plagemann
  • Buchstabenbereich: Ae bis An
 +49 6131 12-2288  Susanne.Plagemannstadt.mainzde
 Frau Janina Reiß
  • Buchstabenbereich: O und P und St und U und V
 +49 6131 12-4191  Janina.Reissstadt.mainzde
 Herr Henrik Schrauth
  • Buchstabenbereich: Aa bis Ad und C und I und L
 +49 6131 12-3203  Henrik.Schrauthstadt.mainzde
 Herr Luca Serago
  • Buchstabenbereich: G und Sc
 +49 6131 12-4185  Luca.Seragostadt.mainzde
 Frau Anke Szelinski
  • Buchstabenbereich: Ra bis Ri
 +49 6131 12-3985  Anke.Szelinskistadt.mainzde
 Herr Christoph Wolf
  • Buchstabenbereich: Ao bis Az
 +49 6131 12-4385  Christoph.Wolfstadt.mainzde
 Frau Yvonne Wycisk
  • Buchstabenbereich: N und W und Z
 +49 6131 12-4045  Yvonne.Wyciskstadt.mainzde

Gebühren

Keine