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Wohngeld Aufhebung 

Beschreibung

Ein Wohngeldbescheid kann unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben werden, wenn er rechtswidrig ist, d.h. wenn z.B. das Wohngeldgesetz falsch angewendet wurde oder der Bescheid auf falschen oder unvollständigen Angaben beruht, die entscheidungsrelevant sind.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Telefon
+49 6131 115

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie: Wenn Sie mit unserern Sachbearbeitenden persönlich sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin!

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Marita Adeberg
  • Buchstabenbereich: Ka bis Kr
 +49 6131 12-3149  Marita.Adebergstadt.mainzde
 Herr Christopher Berg
  • Buchstabenbereich: Ba bis Bq
 +49 6131 12-4052  Christopher.Bergstadt.mainzde
 Herr Martin Bugdol
  • Buchstabenbereich: Ks bis Kz
 +49 6131 12-2288  Martin.Bugdolstadt.mainzde
 Frau Celina Dörrich
  • Buchstabenbereich: M
 +49 6131 12-4139  Celina.Doerrichstadt.mainzde
 Frau Dorothea Eggers
  • Buchstabenbereich: D und Q und X und Y
 +49 6131 12-2387  Dorothea.Eggersstadt.mainzde
 Frau Melanie Emrath
  • Buchstabenbereich: Ha bis Ho
 +49 6131 12-4151  Melanie.Emrathstadt.mainzde
 Frau Cornelia Frick
  • Buchstabenbereich: Hp bis Hz
 Cornelia.Frickstadt.mainzde
 Frau Franziska Gag
  • Buchstabenbereich: F
 Franziska.Gagstadt.mainzde
 Frau Melanie Kussmaul
  • Buchstabenbereich: J und T
 +49 6131 12-4051  Melanie.Kussmaulstadt.mainzde
 Frau Sabrina Mann
  • Buchstabenbereich: Br bis Bz
 +49 6131 12-3185  Sabrina.Mannstadt.mainzde
 Herr David Ohler
  • Buchstabenbereich: S bis ohne Sc,St
 +49 6131 12-4226  David.Ohlerstadt.mainzde
 Frau Susanne Plagemann
  • Buchstabenbereich: Ae bis An
 +49 6131 12-2288  Susanne.Plagemannstadt.mainzde
 Frau Janina Reiß
  • Buchstabenbereich: O und P und St und U und V
 +49 6131 12-4191  Janina.Reissstadt.mainzde
 Herr Henrik Schrauth
  • Buchstabenbereich: Aa bis Ad und C und I und L
 +49 6131 12-3203  Henrik.Schrauthstadt.mainzde
 Herr Luca Serago
  • Buchstabenbereich: G und Sc
 +49 6131 12-4185  Luca.Seragostadt.mainzde
 Frau Tasnim Siyam
  • Buchstabenbereich: E und Rj bis Rz
 +49 6131 12-3153  Tasnim.Siyamstadt.mainzde
 Frau Anke Szelinski
  • Buchstabenbereich: Ra bis Ri
 +49 6131 12-3985  Anke.Szelinskistadt.mainzde
 Herr Christoph Wolf
  • Buchstabenbereich: Ao bis Az
 +49 6131 12-4385  Christoph.Wolfstadt.mainzde
 Frau Yvonne Wycisk
  • Buchstabenbereich: N und W und Z
 +49 6131 12-4045  Yvonne.Wyciskstadt.mainzde

Unterlagen

Die Aufhebung eines Wohngeldbescheides, durch den dem Wohngeldempfänger ein Nachteil entstanden ist, kann formlos beantragt werden. Die Gründe hierfür sollten Sie hierbei benennen.

Gebühren

Keine.

Fristen

Keine.

Voraussetzungen

Der Wohngeldbescheid wird unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben:

1) Ein Wohngeldbescheid durch den dem Wohngeldempfänger ein Nachteil entstanden ist, z.B. zu wenig Wohngeld bewilligt wurde, ist aufzuheben, soweit bei dessen Erlass von falschen Sachverhalten ausgegangen worden ist oder die rechtlichen Vorgaben falsch angewendet wurden.

Für die Vergangenheit muss er jedoch dann nicht aufgehoben werden, wenn der Wohngeldempfänger vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat, die bei der Entscheidung berücksichtigt wurden.

2) Ein Wohngeldbescheid, der dem Wohngeldempfänger begünstigt, z.B. dadurch, dass (zu viel) Wohngeld bewilligt wurde, wird dann aufgehoben, wenn er rechtswidrig ist und der Wohngeldempfänger nicht auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat bzw. sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme nicht schutzwürdig ist.

Auf Vertrauen kann sich der Wohngeldempfänger nicht berufen, soweit

  • die Rechtswidrigkeit kannte,
  • die Entscheidung durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat oder
  • die Entscheidung auf Angaben beruht, die der Wohngeldempfänger vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.

Verfahrensablauf

Über die Aufhebung eines Wohngeldbescheides entscheidet die Wohngeldstelle von Amts wegen oder auf Antrag. Die Aufhebung eines Wohngeldbescheides, durch die Sie belastet werden (z.B. durch Entzug der Wohngeldleistung) erfolgt nach vorheriger Anhörung des Wohngeldempfängers. Hierbei wird ihnen mitgeteilt, welche Entscheidung die Wohngeldstelle beabsichtigt. Dabei werden Ihnen auch die Gründe benannt.

Zuständige Stelle

Zuständige Wohngeldbehörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden sie sich an die zuständige Wohngeldbehörde. Dies ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

Rechtsbehelf

Widerspruch