Reisepass beantragen
Beschreibung
Ein Reisepass wird grundsätzlich für alle Reisen außerhalb der Europäischen Union benötigt (s. Auswärtiges Amt)
Beantragung:
- persönliche Vorsprache notwendig (wegen Unterschrift und Abgabe der Fingerabdrücke)
- bei Kindern: diese müssen zwingend bei der Beantragung dabei sein, unabhängig vom Alter des Kindes
- ab 10 Jahren muss das Kind unterschreiben. Die Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig
- von Kindern, die noch nicht 6 Jahre alt sind, werden keine Fingerabdrücke erfasst. Nach Vollendung des 6. Lebensjahres sind die Fingerabdrücke zu erfassen
- bei Minderjährigen müssen grundsätzlich die Eltern mit vorsprechen
- Es müssen nicht zwingend beide Elternteile erscheinen, ggf. reicht eine Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils aus:
- bei zusammenlebenden Eltern: es wird eine Einverständniserklärung des abwesenden Elternteil benötigt
- bei getrennt lebenden Elternteilen: sofern der abwesende Elternteil mit dem gewöhnlichem Aufenthalt (Kind wohnhaft beim vorsprechenden Elternteil) einverstanden ist, wird keine Einverständniserklärung benötigt
- bei ledigen Müttern: es wird grundsätzlich vom alleinigen Sorgerecht ausgegangen
- bei nur einem Sorgeberechtigtem (lediger Vater) wird ein Nachweis über das gewährte Sorgerecht verlangt
- wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt
- kann aber auch schon für Personen zwischen 0 und 18 Jahren ausgestellt werden
- da der Personalausweis in einigen Ländern nicht anerkannt wird
Gültigkeit:
- 6 Jahre Antragsteller unter 24 Jahren
- 10 Jahre Antragsteller ab 24 Jahren
- es findet keine Benachrichtigung seitens der Bundesdruckerei statt
Voraussetzungen
- Antragsteller muss Deutscher sein
- Hauptwohnsitz in Mainz
Bei minderjährigen Antragstellern:
- Zustimmung beider Sorgeberechtigten erforderlich, es sei denn, dass Einverständnis zum gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes besteht
- persönliche Vorsprache von mind. 1 Sorgeberechtigten
Antragsteller geschäftsunfähig:
- nur derjenige kann den Antrag stellen, der als Sorgeberechtigter den Aufenthalt zu bestimmen hat
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren
Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:
Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.
Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Unterlagen
- alter Reisepass oder Personalausweis (Identitätsnachweis, z.B. Geburtsurkunde)
- 1 biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate, schwarz-weiß oder bunt)
(es kann das Selbstbedienungsterminal im Bürgerservice genutzt werden, Nutzungskosten 5,-€)
- ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis
Sofern Sie über kein aktuelles Lichtbild verfügen, kann dieses gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 5 € auch im Bürgerservice am Selbstbedienungsterminal aufgenommen werden.
Folgen Sie hierfür einfach den blauen Pfeilen im Eingangsbereich des Bürgerservices.
Das im Bürgerservice aufgenommen Lichtbild kann auch innerhalb von vier Tagen in den Ortsverwaltungen aufgerufen werden.
Bei Minderjährigen zusätzlich:
- Pass oder Personalausweis des anwesenden Elternteils
- sind Eltern in einer gemeinsamen Wohnung gemeldet (unabhängig ob verheiratet, geschieden oder getrennt):
- entweder beide Eltern sind bei Antragstellung anwesend deren Ausweisdokumente oder
- Die Einverständniserklärung des nicht Anwesenden Elternteils und dessen Kopie des Ausweises muss vorliegen
- Bei nur einem Erziehungsberechtigten: Sorgerechtsnachweis
Gebühren
ab 24 Jahre alt | unter 24 Jahre alt | |
Reisepass 32 Seiten (Standard) | 70 Euro | 37,50 Euro |
Reisepass 32 Seiten - nicht wohnhaft | 140 Euro | 75 Euro |
Reisepass 48 Seiten (Vielreisende) | 92 Euro | 59,50 Euro |
Reisepass 48 Seiten - nicht wohnhaft | 162 Euro | 97 Euro |
Express Reisepass 32 Seiten | 102 Euro | 69,50 Euro |
Express Reisepass 32 Seiten - nicht wohnhaft | 172 Euro | 107 Euro |
Express Reisepass 48 Seiten | 124 Euro | 91,50 Euro |
Express Reisepass 48 Seiten - nicht wohnhaft | 194 Euro | 129 Euro |
Zweitreisepass 32 Seiten | 70 Euro | 37,50 Euro |
Zweitreisepass 32 Seiten - nicht wohnhaft | 140 Euro | 75 Euro |
Zweitreisepass 48 Seiten | 92 Euro | 59,50 Euro |
Zweitreisepass 48 Seiten - nicht wohnhaft | 162 Euro | 97 Euro |
Express Zweitreisepass 32 Seiten | 102 Euro | 69,50 Euro |
Express Zweitreisepass 32 Seiten - nicht wohnhaft | 172 Euro | 107 Euro |
Express Zweitreisepass 48 Seiten | 124 Euro | 91,50 Euro |
Express Zweitreisepass 48 Seiten - nicht wohnhaft | 194 Euro | 129 Euro |
vorläufiger Reisepass | 26 Euro | 26 Euro |
vorläufiger Reisepass - nicht wohnhaft | 52 Euro | 52 Euro |
Zahlungsart
Bar / EC
Bearbeitungsdauer
4 bis 5 Wochen bei Abholung im Bürgerservice.
5 bis 6 Wochen bei Abholung in einer Ortsverwaltung.
Express Reisepässe benötigen in der Regel 3 Werktage + Antragstag.
Fristen
Lieferzeiten:
a) Reisepass: 4 bis 5 Wochen ab Antragstellung im Bürgerservice, 5 bis 6 Wochen ab Antragstellung in den Ortsverwaltungen (je nach Auslastung der Bundesdruckerei)
b) Expressreisepass: binnen 5 Werktagen, sofern bis 12:00 Uhr der Antrag beim Bürgeramt verarbeitet wurde (Samstage, Sonntage u. Feiertage nicht mitgerechnet). ABHOLUNG nur im Stadthaus!
Rechtsgrundlagen
Passgesetz, Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes
Hinweise
- Seit November 2005 werden in der Bundesrepublik Deutschland nur noch elektronische Reisepässe mit Chip (ePass) ausgegeben
- Der Chip enthält neben den Passdaten die biometrischen Merkmale des Passinhabers (Passfoto und Fingerabdrücke)
- Ab 1.November 2007 ist die Aufnahme von Fingerabdrücken gesetzlich vorgeschrieben
- Alle im Umlauf befindlichen Reisepässe bleiben bis zum Ende ihrer vorgesehenen Laufzeit gültig
- für Vielreisende bietet sich die Beantragung eines ePasses mit 48 Seiten an
- je nach Land muss der Reisepass vor Reiseantritt oder bei Reisebeendigung noch mindestens ein halbes Jahr oder länger Gültigkeit haben (siehe Auswärtiges Amt)
Formulare
Ähnliche Dienstleistungen
Organisationen
- OV Mainz-Altstadt (33.02.01.02.01)
- OV Mainz-Bretzenheim (33.02.01.02.02)
- OV Mainz-Drais (33.02.01.02.03)
- OV Mainz-Ebersheim (33.02.01.02.04)
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- OV Mainz-Gonsenheim (33.02.01.02.06)
- OV Mainz-Hartenberg/Münchfeld (33.02.01.02.07)
- OV Mainz-Hechtsheim (33.02.01.02.08)
- OV Mainz-Laubenheim (33.02.01.02.09)
- OV Mainz-Lerchenberg (33.02.01.02.10)
- OV Mainz-Marienborn (33.02.01.02.11)
- OV Mainz-Mombach (33.02.01.02.12)
- OV Mainz-Neustadt (33.02.01.02.13)
- OV Mainz-Oberstadt (33.02.01.02.14)
- OV Mainz-Weisenau (33.02.01.02.15)
- Bürgerservice und Ortsverwaltungen (33.02.01)
- Bürgerservice (33.02)
- Bürgeramt (33)