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Reisepass ändern 

Beschreibung

- Der Reisepass muss immer die aktuellen Daten des Passinhabers:in enthalten

- Ändern sich die Daten des Passinhabers:in, müssen auch die Daten im Reisepass geändert werden, sonst ist der Reisepass ungültig.

- Bei Änderungen muss der/die Bürger:in einen neuen Reisepass beantragen
- Ausnahme: bei einer Adressänderung wird der neue Wohnort eingetragen

1. ADRESSE ändern
- Ändert sich der Ort des Hauptwohnsitzes, muss der neue Wohnort im Reisepass eingetragen werden
- Diese Änderung kann direkt im Reisepass vorgenommen werden, es ist keine Neuausstellung erforderlich
- Die Änderung sollte am Besten zusammen mit der Ummeldung des Wohnsitzes erfolgen
- Es kann eine andere Person bevollmächtigt werden, den Reisepass ändern zu lassen

2. NAME ändern wegen HEIRAT
- Ändert sich durch Heirat der Familienname, muss ein neuer Reisepass auf den neuen Namen ausgestellt werden
- Der Name kann nicht im bisherigen Reisepass geändert werden
- Max. 8 Wochen vor der Eheschließung kann der Reisepass auf den zukünftigen Familiennamen bestellt werden.
- Der fertige Reisepass kann dann nach erfolgter Eheschließung unter Vorlage der Heiratsurkunde abgeholt werden

3. NAME ändern wegen SCHEIDUNG
- Ändert sich durch Scheidung der Familienname, muss ein neuer Reisepass auf den neuen Namen ausgestellt werden
- Der Name kann nicht im bisherigen Reisepass geändert werden

4. Sonstige PERSÖNLICHE DATEN ändern
- es muss ein neuer Reisepass mit den aktuellen Daten ausgestellt werden, die Daten können nicht abgeändert werden
- dazu zählen insbesondere Vorname, Familienname, Geburtsdatum und Geburtsort

- Der Reisepass ist als Express-Pass und als 48-Seiten-Pass erhältlich

Voraussetzungen

- Man ist in Besitz eines Reisepasses

- Man ist mit Hauptwohnsitz in Mainz gemeldet

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren

Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:

Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr

Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

1. Adresse ändern:
- Reisepass
- Ggf. Vollmacht und Ausweisdokument des Bevollmächtigten
- Wohnungsgeberbescheinigung

2. Name ändern wegen Heirat:
- ein aktuelles, biometrisches Passbild
- bisheriger Reisepass
- Bescheinigung des Standesamtes über den Heiratstermin und die künftige Namensführung
- Bei der Abholung muss die Heiratsurkunde vorgelegt werden

3. Name ändern wegen Scheidung:
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild
- bisheriger Reisepass
- Bescheinigung des Standesamtes über die neue Namensführung

4. Sonstige persönliche Daten ändern
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild
- bisheriger Reisepass
- Nachweis über die zu ändernden Daten, beispielsweise Bescheinigung des Standesamtes über die neue Namensführung

Gebühren

- Änderung der Adresse: Es fallen keine Gebühren an
- Bei Änderungen des Lichtbildes oder Namen, wird ein neuer Reisepass ausgestellt.

Zahlungsart

Bar / EC

Fristen

- Bei Adressänderung sofort
- Bei Neuausstellung des Passes 6 bis 7 Wochen

Rechtsgrundlagen

Passgesetz
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes