Reisepass abholen
Kurzbeschreibung
Die Abholung der Ausweisdokumente ist im Bürgerservice (nicht in den Ortsverwaltungen) auch ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Die Abholung erfolgt (bei Beantragung im Bürgerservice) im Erdgeschoss an Schalter 20 im Stadthaus - Lauterenflügel. Montag 8.00-12.30 Uhr und 14.00-18.00 Uhr Dienstag 8.00-12.30 Uhr und 14.00-17.00 Uhr Mittwoch 7.30-13.00 Uhr Donnerstag 7.30-13.00 Uhr Freitag 7.30-13.00 UhrBeschreibung
Der Reisepass wird grds. dort abgeholt, wo er beantragt wurde (es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart)
- persönlich
- durch bevollmächtigte Peron
Ausnahme: Expressreisepässe
- sind ausschließlich im Stadthaus (Bürgerservice) abzuholen
- um eine rechtzeitige Auslieferung, in der Regel vier Werktagen, zu gewährleisten
- auch hier ist eine Bevollmächtigung möglich
Abholung
Der Reisepass liegt dort zur Abholung bereit, wo er beantragt wurde (es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart). Die Abholung erfolgt im Bürgerservice am Ausgabeschalter 20 und nicht an der Information im Foyer.
Abholung ab 16: Der Reisepass von Jugendlichen (ab 16 Jahre) kann nur von der gesetzlichen Vertretung oder einer bevollmächtigten Person abgeholt werden
Eingebürgerte Personen: die noch ihre Entlassungsurkunde abgeben müssen, holen ihren deutschen Reisepass im Bürgerservice ab
Voraussetzungen
- Reisepass muss in Mainz beantragt worden sein
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren
Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:
Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.
Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Unterlagen
- Personalausweis oder alter Reisepass (bzw. vorläufiger Reisepass), sofern vorhanden
Bei Vertretung durch bevollmächtigte Person:
- schriftliche Vollmacht
- originale Ausweisdokumente von beiden Personen
- ggf. vorläufiger Reisepass
-Abholung unter 16:
- handelt es sich um einen Reisepass für einen unter 16-Jährigen, gilt die bei der Beantragung erteilte Vollmacht der Eltern auch für die Abholung
Gebühren
- Die Gebühren für den Reisepass wurden schon bei der Beantragung bezahlt
Ähnliche Dienstleistungen
Organisationen
- OV Mainz-Altstadt (33.02.01.02.01)
- OV Mainz-Bretzenheim (33.02.01.02.02)
- OV Mainz-Drais (33.02.01.02.03)
- OV Mainz-Ebersheim (33.02.01.02.04)
- OV Mainz-Finthen (33.02.01.02.05)
- OV Mainz-Gonsenheim (33.02.01.02.06)
- OV Mainz-Hartenberg/Münchfeld (33.02.01.02.07)
- OV Mainz-Hechtsheim (33.02.01.02.08)
- OV Mainz-Laubenheim (33.02.01.02.09)
- OV Mainz-Lerchenberg (33.02.01.02.10)
- OV Mainz-Marienborn (33.02.01.02.11)
- OV Mainz-Mombach (33.02.01.02.12)
- OV Mainz-Neustadt (33.02.01.02.13)
- OV Mainz-Oberstadt (33.02.01.02.14)
- OV Mainz-Weisenau (33.02.01.02.15)
- Bürgerservice und Ortsverwaltungen (33.02.01)
- Bürgerservice (33.02)
- Bürgerservice (33.02.01.01)
- Bürgeramt (33)