Reisepass ersetzen
Beschreibung
Reisepass ersetzen (wegen Verlust oder Diebstahl)
bei Diebstahl: muss vorab eine Diebstahlanzeige bei der Polizei gestellt werden
bei Verlust: wird im Bürgeramt bzw. in der Ortsverwaltung eine Verlustanzeige aufgenommen
- Grundsätzlich sollte erst die Nachfrage des verlorenen Passes beim Fundbüro im Ordnungsamt erfolgen!
Beantragung:
- Eine persönliche Vorsprache ist notwendig (wegen Unterschrift und Abgabe der Fingerabdrücke)
- bei Minderjährigen: mindestens ein anwesendes Elternteil ist erforderlich
- bei Kindern: diese müssen zwingend bei der Beantragung dabei sein, unabhängig vom Alter des Kindes
- ab 10 Jahren muss das Kind unterschreiben / ab dem 6. Lebensjahr werden Fingerabdrücke erfasst
- der Reisepass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt
- Er kann aber auch schon für Personen zwischen 0 und 18 Jahren ausgestellt werden, da der Personalausweis in einigen Ländern nicht anerkannt wird
- sollte der Reisepass später wieder gefunden werden, muss dies unbedingt beim Bürgeramt gemeldet werden!
Gültigkeit:
> Antragsteller unter 24 Jahren: 6 Jahre
> Antragsteller ab 24 Jahren: 10 Jahre
Lieferzeiten:
a) Reisepass: 3 - 4 Wochen ab Antragstellung (je nach Auslastung der Bundesdruckerei)
b) Expressreisepass: binnen 3 Werktagen (Antragstag sowie Samstage, Sonntage und Feiertage nicht mitgerechnet).
- es findet keine Benachrichtigung seitens der Bundesdruckerei statt
Voraussetzungen
- Der/Die Antragsteller:in muss Deutscher sein
- Hauptwohnsitz in Mainz
- Der/Die Antragsteller:in muss volljährig sein
- Bei minderjährigen Antragstellern:
> Einverständnis der Sorgeberechtigten erforderlich
- Ist der/die Antragsteller:in geschäftsunfähig:
> kann nur derjenige den Antrag stellen, der als Sorgeberechtigter den Aufenthalt zu bestimmen hat.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren
Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:
Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.
Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Unterlagen
- Personalausweis oder anderer amtlicher Lichtbildausweis
- 1 biometrisches Lichtbild
- ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis
- bei Diebstahl des Passes: Diebstahlsanzeige der Polizei
Bei Minderjährigen zusätzlich:
- Pass oder Personalausweis des anwesenden Elternteils
- Wenn Eltern nicht in einer gemeinsamen Wohnung gemeldet sind (unabhängig ob verheiratet, geschieden oder getrennt):
- schriftliche Einverständniserklärung sowie Kopie des Passes oder Personalausweises des Elternteils, das nicht anwesend ist oder
- beide Eltern mit Pass oder Personalausweis sind bei Beantragung anwesend
- bei nur einem Erziehungsberechtigten: Sorgerechtsnachweis
Gebühren
ab 24 Jahre alt | unter 24 Jahre alt | |
Reisepass 32 Seiten (Standard) | 70,00 Euro | 37,50 Euro |
Reisepass 32 Seiten - nicht wohnhaft | 140,00 Euro | 75,00 Euro |
Reisepass 48 Seiten (Vielreisende) | 92,00 Euro | 59,50 Euro |
Reisepass 48 Seiten - nicht wohnhaft | 162,00 Euro | 97,00 Euro |
Express Reisepass 32 Seiten | 102,00 Euro | 69,50 Euro |
Express Reisepass 32 Seiten - nicht wohnhaft | 172,00 Euro | 107,00 Euro |
Express Reisepass 48 Seiten | 124,00 Euro | 91,50 Euro |
Express Reisepass 48 Seiten - nicht wohnhaft | 194,00 Euro | 129,00 Euro |
Zweitreisepass 32 Seiten | 70,00 Euro | 37,50 Euro |
Zweitreisepass 32 Seiten - nicht wohnhaft | 140,00 Euro | 75,00 Euro |
Zweitreisepass 48 Seiten | 92,00 Euro | 59,50 Euro |
Zweitreisepass 48 Seiten - nicht wohnhaft | 162,00 Euro | 97,00 Euro |
Express Zweitreisepass 32 Seiten | 102,00 Euro | 69,50 Euro |
Express Zweitreisepass 32 Seiten - nicht wohnhaft | 172,00 Euro | 107,00 Euro |
Express Zweitreisepass 48 Seiten | 124,00 Euro | 91,50 Euro |
Express Zweitreisepass 48 Seiten - nicht wohnhaft | 194,00 Euro | 129,00 Euro |
vorläufiger Reisepass | 26,00 Euro | 26,00 Euro |
vorläufiger Reisepass - nicht wohnhaft | 52,00 Euro | 52,00 Euro |
Zahlungsart
Bar / EC
Fristen
4 bis 5 Wochen bei Abholung im Bürgerservice.
5 bis 6 Wochen bei Abholung in einer Ortsverwaltung.
Express Reisepässe benötigen in der Regel 3 Werktage + Antragstag.
Rechtsgrundlagen
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes
Hinweise
- Seit November 2005 werden in der Bundesrepublik Deutschland nur noch elektronische Reisepässe mit Chip (ePass) ausgegeben.
- Der Chip enthält neben den Passdaten die biometrischen Merkmale des Passinhabers (Passfoto und Fingerabdrücke).
- Ab 01.November 2007 ist die Aufnahme von Fingerabdrücken gesetzlich vorgeschrieben.
- Alle im Umlauf befindlichen Reisepässe bleiben bis zum Ende ihrer vorgesehenen Laufzeit gültig.
- für Vielreisende bietet sich die Beantragung eines ePasses mit 48 Seiten an
- je nach Land muss der Reisepass vor Reiseantritt oder bei Reisebeendigung noch mindestens ein halbes Jahr oder länger Gültigkeit haben!
- Handeln einer unzuständigen Behörde:
- Ist der/die Antragsteller:in mit Nebenwohnung oder gar nicht gemeldet, muss die Ermächtigung der zuständigen Passbehörde eingeholt werden.
- Mit der Passermächtigung der zuständigen Behörde kann auch die unzuständige Behörde tätig werden
- Nach § 20 Passgesetz in Verbindung mit § 1 (2) Passgebührenverordnung können die Gebühren für Reisepass sowie den vorläufigen Reisepass VERDOPPELT werden, wenn der Pass durch eine unzuständige Behörde ausgestellt wird.
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Organisationen
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- Bürgerservice (33.02)
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