Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft
Ein Stück begleiten – viel bewegen
Haben Sie Interesse an einer vielseitigen und spannenden aber auch verantwortungsvollen Aufgabe?
Übernehmen Sie die rechtliche Vertretung für ein Kind, dessen Eltern ihr Sorgerecht nicht ausüben können.
Die betroffenen Kinder leben in der Regel in einer Einrichtung oder in einer Pflegefamilie. Vormunde üben das Sorgerecht anstelle der Eltern aus und entscheiden in wichtigen Fragen der Erziehung, Schule, Ausbildung, Gesundheit und anderen Bereichen.
Vormunde halten regelmäßig Kontakt zu ihrem Mündel und sorgen für dessen Wohlergehen.
Vormunde werden für diese verantwortungsvolle Aufgabe vom Gericht bestellt.
Zur Ausübung dieses Ehrenamtes erhalten Sie eine Schulung und können während der Ausübung des Ehrenamtes Beratung, Begleitung und Fortbildung in Anspruch nehmen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Vereinbaren Sie unverbindlich einen Beratungstermin. Wir freuen uns auf Sie!
Ansprechpartnerin
Frau Gerburg Rizzi
Fachstelle Ehrenamtliche Vormundschaften
Möchten Sie persönlich mit uns sprechen, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.