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Betreuungsunterhalt 

Beschreibung

Beim Betreuungsunterhalt handelt es sich um die Unterhaltsleistung an einen allein erziehenden Elternteil. Dieser wird gezahlt, wenn sich die Eltern eines gemeinsamen Kindes getrennt haben und der erziehende Elternteil aufgrund der Betreuung nicht in der Lage ist, selbst für seinen Lebensunterhalt aufzukommen.

Der Betreuungsunterhalt kann in der Zeit bis zu drei Jahre nach der Geburt gezahlt werden.

Das Amt für Jugend und Familie berät Sie gerne.

Adresse

Besucheranschrift

Bonifazius-Turm B
Erthalstraße 1
55118 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Möchten Sie persönlich mit uns sprechen, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC