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Unterhalt 

Beschreibung

Das Amt für Jugend und Familie berät in Unterhaltsfragen sowie Geltendmachung von Unterhalt.

Zuständig für die Beratung in Unterhaltsfragen und Beistandschaft ist das Jugendamt des Wohnortes des Kindes.

Ein Antrag auf Beistandschaft kann aus folgenden Gründen gestellt werden:

  • um die Vaterschaft festzustellen und/oder
  • Unterhaltsansprüche geltend zu machen.

Der Beistand soll den Elternteil, der das Kind in seiner Obhut hat, bei den genannten Anliegen unterstützen.

Adresse

Besucheranschrift

Bonifazius-Turm B
Erthalstraße 1
55118 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Möchten Sie persönlich mit uns sprechen, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Hinweise

Siehe auch Düsseldorfer Tabelle.