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Beistandschaft 

Beschreibung

Beim Amt für Jugend und Familie kann ein Antrag auf Beistandschaft gestellt werden, wenn:

  • die Vaterschaft festgestellt werden soll und/oder
  • Unterhaltsansprüche geltend zu machen sind

So wird das Jugendamt Beistand:

  • durch einen formlosen schriftlichen Antrag
  • beim Jugendamt Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes (in der Regel = Wohnort)

Der Beistand soll den Elternteil, der das Kind in seiner Obhut hat, bei den genannten Anliegen unterstützen.

Voraussetzungen

  • Sie leben innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt

Adresse

Besucheranschrift

Bonifazius-Turm B
Erthalstraße 1
55118 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Möchten Sie persönlich mit uns sprechen, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Hinweise

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie sich für solch einen Beistand entscheiden, wird damit die elterliche Sorge nicht eingeschränkt.

Aufgaben des Beistandes und rechtliche Folgen:

  • Der Beistand übernimmt die von Ihnen gewünschten / beantragten Aufgaben
  • Der Beistand wird seine Tätigkeit mit Ihnen besprechen
  • Das Jugendamt als Beistand bietet umfassende Hilfe bei der Feststellung der Vaterschaft und Realisierung der Unterhaltsansprüche Ihres Kindes
  • Der Beistand soll dem minderjährigen Kind u. a. zu seinem Recht verhelfen, notfalls auch mit Hilfe eines gerichtlichen Verfahrens zur Feststellung der Vaterschaft oder eines Antrages auf Unterhalt / höheren Unterhalt bei Gericht. Allerdings ist in einem gerichtlichen Verfahren lediglich der Beistand zur gesetzlichen Vertretung Ihres Kindes berechtigt.
  • Beendigung der Beistandschaft:
    Die Beistandschaft endet, wenn der antragstellende Elternteil dies schriftlich verlangt. Sie endet automatisch bei Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres Kindes.