Schutzgebiete
Mit der Ausweisung von Schutzgebieten werden hochwertige Flächen für beispielsweise den Arten- und Biotopschutz oder für die Naherholung gesichert und Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen. Die Schutzformen und -kategorien leiten sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz ab oder beruhen auf internationalen Verträgen und Konventionen.
Folgende Schutzgebiete finden sich in Mainz:
Naturschutzgebiete
- Laubenheimer-Bodenheimer Ried und Erweiterung
- Lennebergwald
- Mombacher Rheinufer
- Mainzer Sand - Teil I
- Mainzer Sand - Teil II
- Höllenberg
- Wiesen am Layenhof - Ober-Olmer Wald
Landschaftsschutzgebiete
- Gonsbachtal
- Ölwiese
- Rheinhessisches Rheingebiet
Flächige Naturdenkmale
- Quellgebiet "An der Brunnenstube"
- Quellgebiet "Erzbergerstraße"
- Vogelschutzgebiet "Auf dem Hartenberg"
Geschützte Landschaftsbestandteile (Auswahl)
- Grünbestand der Zitadelle mit Grabenbereich
- Feuchtgebiet Waschbach und Leichbornbach
- In dem Bohlen
- In der Lach (Marienborner Bergweg)
Die Schutzgebiete, weitere geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmale können Sie auch auf der Seite der Landeshauptstadt Mainz unter Geodaten einsehen. Die Rechtsverordnungen zu den Schutzgebieten sind im Ortsrecht hinterlegt.