Natur und Landschaft
Natur- und Landschaftsschutz haben den Erhalt von wildlebenden Pflanzen- und Tierarten, ihrer Lebensgemeinschaften und natürlicher Lebensgrundlagen sowie den Erhalt von Landschaften und Landschaftsteilen unter natürlichen Bedingungen zur Aufgabe.
Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlagen für Leben und Gesundheit des Menschen zu erhalten (§ 1 Bundesnaturschutzgesetz). Die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden wie folgt benannt:
Natur und Landschaft sind im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass
- die biologische Vielfalt,
- die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
- sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft
auf Dauer gesichert sind.
Der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft.
Die Aufgaben in Naturschutz und Landschaftspflege bei der Stadt Mainz sind entsprechend vielfältig:
- als Untere Naturschutzbehörde vollzieht das Grün- und Umweltamt vor allem die Natur- und Artenschutzgesetze und die darauf fußenden Rechtsverordnungen,
- als Sachverständige erstellt und prüft das Grün- und Umweltamt Fachbeiträge zu städtischen Planungen und Projekten und
- schließlich verwaltet sie zahlreiche Naturschutz-, Biotop- und Ausgleichsflächen, zum Beispiel Wiesen, Streuobstwiesen, Wälder und Gebüsche, die zahlreichen seltenen Arten als Lebens- und/oder Nahrungsraum dienen.
Als Beispiele für die Arbeit im Einzelnen können genannt werden:
- Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten, geschützten Landschaftsbestandteilen, Naturdenkmälern
- Erstellung und Umsetzung von Pflegeplänen für die vorgenannten Schutzgebiete, oft in Kooperation mit Verbänden, Biotopbetreuer:innen und der Oberen Naturschutzbehörde
- Vollzug der zu den Schutzgebieten gehörenden Rechtsverordnungen
- Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in Biotopen unabhängig vom Schutzstatus
- Vollzug des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA) und der EU-Richtlinien, des Bundesnaturschutzgesetzes und der Bundesartenschutzverordnung
- Vollzug der Eingriffsregelung und Genehmigung von Eingriffen nach dem Bundesnaturschutzgesetz
- Vollzug Rechtsverordnung zum Schutz des Baumbestandes
- Landschaftsplanung in der Bauleitplanung durch Erstellen und Beurteilen von Landschaftspflegerischen Begleitplänen Erstellen und Fortschreibung des Landschaftsplanes)
- Vollzug der Kostenerstattungssatzung im Zusammenhang mit Ausgleichs- und Ersatzflächen
- Herrichtung und Unterhaltung (Pflege) der Ausgleichs- und Ersatzflächen-Grundlagenerfassung und Aktualisierung von Planungsgrundlagen wie zum Beispiel der Stadtbiotopkartierung
- Beratung der Bürger:innen, städtischer Ämter und fachliche Beiträge für politische Gremien.
Adresse
- Telefon
- +49 6131 12-3893
- gruen-umweltamtstadt.mainzde
Erreichbarkeit
Haltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 66, 67, 69, 74, 660