Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Blumenfeld am Leichhof
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen

Naturschutzgebiet

Auf dem Foto ist ein Naturschutzgebiet-Schild abgebildet.
© Grün- und Umweltamt

Die Schutzkategorie "Naturschutzgebiet" gehört zu den strengsten in Deutschland. Diese Gebiete sind rechtsverbindlich festgesetzt. Sie dienen unter anderem zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Auch können sie wegen wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen, oder auch weil sie von besonderer Schönheit, Seltenheit oder Eigenart sind, unter Schutz gestellt werden.

Ein sandiger Weg mit Kiefern im Schutzgebiet Mainzer Sand.
Mainzer Sand© Grün- und Umweltamt

Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten (§23 (2) Bundesnaturschutzgesetz -BNatschG).

Dies bedeutet, dass es unter anderem verboten ist: Pflanzen zu entnehmen, Tiere zu fangen, mutwillige Zerstörung von Lebensstätten herbeizuführen, zu grillen, zu campen oder auch die vorgegebenen Wege zu verlassen. Über die speziellen Regelungen geben die jeweiligen Verordnungen Auskunft.

Ein Teich im Schutzgebiet Laubenheimer Ried ist abgebildet.
Laubenheimer Ried© Grün- und Umweltamt

Naturschutzgebiete in und um Mainz:

  • Laubenheimer-Bodenheimer Ried
  • Lennebergwald
  • Mombacher Rheinufer
  • Mainzer Sand - Teil I
  • Mainzer Sand - Teil II
  • Höllenberg
  • Wiesen am Layenhof - Ober-Olmer Wald