Landschaftsschutzgebiet
Auch bei dieser Schutzkategorie handelt es sich um ein rechtsverbindlich festgesetztes Gebiet. Es dient "zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten".
Zeichnet sich das Gebiet durch "Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft" (§26 (1) Landschaftsschutzgebiete - BNatschG) aus, oder, anders als zum Beispiel bei einem Naturschutzgebiet, dient es auch maßgeblich der Erholung, kann eine Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet erfolgen.
Vorrangig sind hier alle Handlungen untersagt, die dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen oder den Charakter des Gebietes verändern (§ 26 (2) Landschaftsschutzgebiete BNatschG).
Landschaftsschutzgebiete in und um Mainz:
- Gonsbachtal
- Ölwiese
- Rheinhessisches Rheingebiet