Bildungs- und Teilhabepaket – Allgemein
Beschreibung
Bildungs- und Teilhabepaket – Allgemein
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket können alle Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsene erhalten, wenn sie eine dieser Sozialleistungen beziehen:
- Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Die Altersobergrenze liegt bei 25 Jahren, Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit – hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.
Damit wollen wir die Teilhabemöglichkeiten und die Entwicklungsmöglichkeiten stärken.
Die Leistungen
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst im Einzelnen folgende Leistungen:
- 1-tägige Schul- und Kitaausflüge
- Mehrtägige Klassenfahrten für Schüler:innen und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
- Schulbedarf für Schüler:innen
- Beförderungskosten für Schüler:innen
- Lernförderung für Schüller:innen
- Übernahme der Kosten für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schüler:innen und von Kindern, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Ihre Ansprechpartner:innen
Bitte senden Sie Ihre Anträge und Anfragen an die unten aufgeführten Adressen je nach Art der bezogenen Sozialleistung – Ausnahmen bilden das Mittagessen und die Schüler:innenbeförderung.
SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld)
Jobcenter Mainz
Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 19
55130 Mainz
Tel: 06131/8808-0
SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), Wohngeld, Kinderzuschlag, AsylbLG
Landeshauptstadt Mainz
Amt für soziale Leistungen
Kaiserstraße 3 – 5
55116 Mainz
Tel: 115
Mittagessen für Schüler:innen sowie Schüler:innenbeförderung
Landeshauptstadt Mainz
Schulamt
Kaiserstraße 3 – 5
55116 Mainz
Tel: 115
Mittagessen für Hort- und Kita-Kinder
Landeshauptstadt Mainz
51.03 – Amt für Jugend und Familie
Kaiserstraße 3 – 5
55116 Mainz
Tel: 115
Telefonische Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 10 bis 12 Uhr
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Telefax
- +49 6131 12-2962
- amt-fuer-soziale-leistungenstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag: 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Freitag: 9 Uhr bis 12 Uhr
Bitte beachten Sie: Wenn Sie mit unseren Sachbearbeitenden persönlich sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin!
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Formulare
- Bildungspaket, Anlage Datenblatt
- Bildungspaket Ausflüge, Klassenfahrten, Bestätigung Schule oder Kita
- Bildungspaket Bezug von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag, Antrag
- Bildungspaket Lernförderung, Antrag
- Bildungspaket Lernförderung, Anlage zum Antrag
- Bildungspaket Mittagessen Kita, Vordruck
- Bildung und Teilhabe (BUT) Mittagessen Schule, Antrag
- Bildungspaket Schülerbeförderung, Vordruck
Merkblätter
Weitere Informationen
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