Bildungs- und Teilhabepaket - Schülerbeförderung
Beschreibung
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach § 2 oder 3 AsylbLG beziehen, haben seit dem 01.01.2011 einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Das Schulamt ist zuständig für die beiden Leistungsbereiche "Schülerbeförderung" und "Mittagessen in Mainzer Schulen".
Was sind "Schülerbeförderungskosten"?
Schülerinnen und Schüler werden unter bestimmten schulgesetzlichen Voraussetzungen die Kosten der Fahrkarte erstattet, wenn dies zum Schulbesuch erforderlich ist. Bitte teilen Sie den zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern rechtzeitig mit, welche Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket Sie gerne in Anspruch nehmen möchten, damit die Leistungen Ihren Kindern in vollem Umfang zu Gute kommen.
Adresse
Besucheranschrift
Bonifazius-Turm BErthalstraße 1
55118 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Telefon
- +49 6131 12-4264 (Frau Rosenbaum (Apetito))
- Telefon
- +49 6131 12-2524 (Frau Mitchell (Apetito, Landkreise))
- Telefon
- +49 6131 12-2518 (Frau Reizlein (gpe, Mensaverein))
- Telefon
- +49 6131 12-2455 (Frau Cifelli (Sander, priv. ausw. betreuende GS)))
- Telefon
- 12-2464 (Frau Thiede (Grundsatzsachbearbeitung))
- Telefax
- +49 6131 12-3656
- schuelerbefoerderungstadt.mainzde
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Unterlagen
- ausgefüllter Vordruck
- im Vordruck genannte Unterlagen
- weitere im Einzelfall geforderte Nachweise
Rechtsgrundlagen
§ 28 SGB II
§ 34 SGB XII
§ 6 Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
§ 2 AsylbLG
§ 3 AsylbLG
Hinweise
Inhalte/Leistungen des Bildungspaketes
weitere Details hier auf www.mainz.de
a) Ausflüge und Klassenfahrten
- eintägige Ausflüge: zunächst Zahlung durch Eltern, dann Erstattung (Antrag, Bestätigung der Zahlung auf dem Formular durch Kita oder Schule)
- mehrtägige Klassenfahrten: Kosten werden direkt an Schule oder Kita gezahlt (Antrag und Elternbrief)
b) Schulbedarf
(Lernmaterialien, z.B. Stifte, Hefte, Taschenrechner, Zirkel, etc.
- 150,00 Euro pro Jahr
- zu Beginn des Schuljahres zum 1. August (100,00 Euro) und zum 1. Februar (50,00 Euro
c) Schulbeförderung
- wenn Beförderungskosten erforderlich sind und nicht anderweitig übernommen werden, werden diese Ausgaben erstattet
- i.d.R. ab Sekundarstufe II
d) Lernförderung
- wenn nur dadurch das Lernziel erreicht werden kann
- Schule muss den Bedarf bestätigen
- es dürfen keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen
e) Mittagessen (in Kita, Schule, Hort)
- wenn der jeweilige Träger ein solches Essen anbietet, entfällt der Eigenanteil der Eltern
f) Teilhabe (Kultur, Sport, Freizeit)
- z.B. Sportverein oder Musikschule: bis zu 15,00 Euro monatlich werden übernommen
Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales informiert Verbände, Vereine, Schulen und Lehrer (= Leistungsanbieter) aber auch Bürgerinnen und Bürger zum Thema Bildungspaket
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