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Bildungs- und Teilhabepaket - Schülerbeförderung 

Beschreibung

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach § 2 oder 3 AsylbLG beziehen, haben seit dem 01.01.2011 einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Das Schulamt ist zuständig für die beiden Leistungsbereiche "Schülerbeförderung" und "Mittagessen in Mainzer Schulen".

Was sind "Schülerbeförderungskosten"?

Schülerinnen und Schüler werden unter bestimmten schulgesetzlichen Voraussetzungen die Kosten der Fahrkarte erstattet, wenn dies zum Schulbesuch erforderlich ist. Bitte teilen Sie den zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern rechtzeitig mit, welche Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket Sie gerne in Anspruch nehmen möchten, damit die Leistungen Ihren Kindern in vollem Umfang zu Gute kommen.

Adresse

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Xenia Schmidt  +49 6131 12-2033  schuelerbefoerderungstadt.mainzde

Unterlagen

  • ausgefüllter Vordruck
  • im Vordruck genannte Unterlagen
  • weitere im Einzelfall geforderte Nachweise

Rechtsgrundlagen

§ 28 SGB II

§ 34 SGB XII

§ 6 Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

§ 2 AsylbLG

§ 3 AsylbLG

Hinweise

Inhalte/Leistungen des Bildungspaketes
weitere Details hier auf www.mainz.de

a) Ausflüge und Klassenfahrten

  • eintägige Ausflüge: zunächst Zahlung durch Eltern, dann Erstattung (Antrag, Bestätigung der Zahlung auf dem Formular durch Kita oder Schule)
  • mehrtägige Klassenfahrten: Kosten werden direkt an Schule oder Kita gezahlt (Antrag und Elternbrief)

b) Schulbedarf
(Lernmaterialien, z.B. Stifte, Hefte, Taschenrechner, Zirkel, etc.

  • 150,00 Euro pro Jahr
  • zu Beginn des Schuljahres zum 1. August (100,00 Euro) und zum 1. Februar (50,00 Euro

c) Schulbeförderung

  • wenn Beförderungskosten erforderlich sind und nicht anderweitig übernommen werden, werden diese Ausgaben erstattet
  • i.d.R. ab Sekundarstufe II

d) Lernförderung

  • wenn nur dadurch das Lernziel erreicht werden kann
  • Schule muss den Bedarf bestätigen
  • es dürfen keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen

e) Mittagessen (in Kita, Schule, Hort)

  • wenn der jeweilige Träger ein solches Essen anbietet, entfällt der Eigenanteil der Eltern

f) Teilhabe (Kultur, Sport, Freizeit)

  • z.B. Sportverein oder Musikschule: bis zu 15,00 Euro monatlich werden übernommen

Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales informiert Verbände, Vereine, Schulen und Lehrer (= Leistungsanbieter) aber auch Bürgerinnen und Bürger zum Thema Bildungspaket