Bildungs- und Teilhabepaket – Schulbedarf
Beschreibung
Das Amt für soziale Leistungen überweist SGB XII-Leistungsampfangenden sowie Leistungsempfangenden nach dem AsylbLG, wenn diese anspruchsberechtigte Kinder haben, ohne zusätzlichen Antrag 150 Euro jährlich für Schulbedarf: 100 Euro davon zum Schulbeginn im August, 50 Euro im Februar.
Ebenso verfährt das Jobcenter Mainz bei SGB II-Leistungsempfangenden.
Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfangende müssen dem Amt für soziale Leistungen mitteilen, dass Sie diese Leistungen in Anspruch nehmen möchten.
Informieren Sie sich: Zum Schuljahresanfang geben Klassenlehrer:innen häufig Listen aus. Darauf steht was Ihr Kind benötigt um im Unterricht mitzumachen. Stifte und Hefte, Schnellhefter und Wasserfarben, Taschenrechner und Schulranzen – das sind nur einige Dinge, die zum Schulbedarf gehören.
Details entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt. Das entsprechende Formular finden Sie im Downloadbereich.
Telefonische Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 10 Uhr bis 12 Uhr
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Telefon
- +49 6131 12-3620
- Telefax
- +49 6131 12-2962
- amt-fuer-soziale-leistungenstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Alle Ämter für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Formulare
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