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Bildungs- und Teilhabepaket – Lernförderung 

Beschreibung

Fragen Sie Ihr Kind regelmäßig nach den Ergebnissen von Klassenarbeiten, Tests und anderen Aufgaben. In welchem Schulfach hat es Probleme?

Sprechen Sie mit den Lehrkräften: Haben sie Tipps, wie Ihr Kind besser im Unterricht mitkommen kann? Gibt es an der Schule kostenlose Förderangebote?

Ist das Erreichen der wesentlichen Lernziele gefährdet und gibt es an Ihrer Schule sonst keine Unterstützung? Dann übernehmen wir die Kosten für die Nachhilfe. Lassen Sie sich von der Lehrkraft bestätigen, dass Ihr Kind zusätzlich Unterstützung braucht um das Klassenziel zu erreichen.

Die Lehrkraft füllt mit Ihnen zusammen die Anlage „Lernförderung“ aus. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, erhalten Sie einen Bescheid über die bewilligten Stunden. Die von Ihnen ausgewählten Anbietenden von Nachhilfestunden können die Kosten dann direkt mit uns abrechnen.

Stellen Sie einen Antrag und fügen die Anlage „Lernförderung“ bei.

Vorrausssetzung dafür ist, dass Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene eine der nachfolgenden Leistungen erhalten:

  • Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Details zum Antrag entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt. Den entsprechenden Antrag finden Sie im Downloadbereich.

Telefonische Sprechzeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 10 Uhr bis 12 Uhr

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Telefon
+49 6131 12-3620
Telefax
+49 6131 12-2962
E-Mail
amt-fuer-soziale-leistungenstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Yvonne Barthel
  • Buchstabenbereich: Grj bis Gz und S bis ohne Sch
 +49 6131 12-3938  Yvonne.Barthelstadt.mainzde
 Frau Annika Darmstadt
  • Buchstabenbereich: D und P und V und X bis Y
 +49 6131 12-4429  Annika.Darmstadtstadt.mainzde
 Frau Nadine Dieterich
  • Buchstabenbereich: Eh bis Ez und Q und Sch
 +49 6131 12-3001  Nadine.Dieterichstadt.mainzde
 Frau Aline Gans
  • Buchstabenbereich: Ea bis Eg und H bis I und T
 +49 6131 12-2749  Aline.Gansstadt.mainzde
 Frau Eva Heumüller
  • Buchstabenbereich: B und C
 +49 6131 12-2721  Eva.Heumuellerstadt.mainzde
 Frau Carolin Illing
  • Buchstabenbereich: J und M bis N
 +49 6131 12-3961  Carolin.Illingstadt.mainzde
 Frau Maria Izbitsky
  • Buchstabenbereich: F und Ga bis Gri und W
 +49 6131 12-3708  Maria.Izbitskystadt.mainzde
 Frau Kerstin Lorbach
  • Buchstabenbereich: A und Lim bis Lz
 +49 6131 12-3614  Kerstin.Lorbachstadt.mainzde
 Frau Sahar Nawabi
  • Buchstabenbereich: La bis Lil und O/Ö und R und U bis Ü und Z
 +49 6131 12-4430  Sahar.Nawabistadt.mainzde
 Frau Laura Stabroth
  • Buchstabenbereich: K
 +49 6131 12-3024  Laura.Stabrothstadt.mainzde