Einbürgerung beantragen
Online-Services
Ab 2025 erfolgt nach Zusendung des Quickchecks (per E-Mail) eine Terminvereinbarung nach chronologischer Reihenfolge. Dies kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Bitte sehen Sie diesbezüglich von Rückfragen ab.
Beschreibung
Ausländerinnen und Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
- seit fünf Jahren rechtmäßig gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis
- geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges bekennen
- keine Verurteilung wegen einer Straftat
- eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II. Ausnahmen gelten für Personen, die in den vergangenen 2 Jahren mindestens 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig waren.
- Ausreichende Deutschkenntnisse
- Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung und die Lebensverhältnisse in Deutschland (staatsbürgerliche Kenntnisse)
- keine Mehrehe und keine Hinweise auf Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau
Sie müssen zudem Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Die Mehrstaatigkeit ist mit dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes am 27. Juni 2024 nun erlaubt.
Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie unter
Interessieren Sie sich für die Aushändigung eines Antrags auf Einbürgerung, dann beantworten Sie die Fragen im QuickCheck-Einbürgerung https://einbuergerungscheck.mainz.de/ und senden Sie uns das Dokument aus dem QuickCheck per E-Mail mit dem Stichwort "Antrag" unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und Ihrer Telefonnummer an: einbuergerungstadt.mainzde.
Für eine Beratung zur Einbürgerung können Sie sich auch gerne an Frau Sjawie vom Bundesprojekt www.passtgenau-bzi.de/ wenden. Schreiben Sie einfach eine
E-Mail an: sjawiebzi-bundesintegrationsratde.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Für die Antragsabgabe nutzen Sie bitte die
>> Information zur Einbürgerung
Nachzureichende Unterlagen werfen Sie bitte in den Briefkasten des Sachgebiets Einbürgerung, Staatsangehörigkeits- und Namensrecht im 1. Stock zwischen Zimmer 148 und Zimmer 150
Aktuell:
Vorsprachen können nur in begründeten Fällen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung wahrgenommen werden.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Agadad |
|
+49 6131 12-3934 | einbuergerungstadt.mainzde |
Frau Lapenta |
|
+49 6131 12-4169 | einbuergerungstadt.mainzde |
Frau Mascia |
|
+49 6131 12-3529 | einbuergerungstadt.mainzde |
Frau Leona Mehmeti |
|
+49 6131 12-3890 | einbuergerungstadt.mainzde |
Herr Pfeifer |
|
+49 6131 12-3868 | einbuergerungstadt.mainzde |
Frau Pfeiffer |
|
+49 6131 12-3528 | einbuergerungstadt.mainzde |
Unterlagen
- Einbürgerungsantrag
Den Einbürgerungsantrag schicken wir Ihnen zu. Zur Antragsabgabe bringen Sie den Antrag ausgefüllt, aber noch nicht unterschrieben, wieder mit. - Passfoto/Passbild
- Lebenslauf
Den Lebenslauf können Sie sowohl per Hand schreiben als auch am PC erstellen. Er sollte einen kompletten schulischen und beruflichen Werdegang enthalten. Sollten Sie sich in einem Verein oder einer Organisation ehrenamtlich betätigen, nehmen Sie dies bitte auf, wenn Sie besondere Integrationsleistungen geltend machen wollen. - Nationalpass oder Reisepass und ggf. gültiger Aufenthaltstitel
- Geburtsurkunde / Geburtsregisterauszug
Wenn Sie in Deutschland geboren wurden, benötigen wir eine aktuelle Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate). Um diese zu erhalten, können Sie den Online-Service des Standesamtes nutzen.
Sind Sie in einer anderen deutschen Stadt geboren, besorgen Sie sich den Geburtsregisterauszug bitte bei der dort zuständigen Behörde.
Sollten Sie im Ausland geboren sein und daher nicht über eine deutsche Geburtsurkunde verfügen, müssen Sie eines der folgenden Identitätsnachweise vorlegen:
Internationale Geburtsurkunde oder
Originalurkunde des Heimatlandes mit beglaubigter Übersetzung einer anerkannten und vereidigten Übersetzer:in - Weitere Urkunden
Sind Sie verheiratet, geschieden oder verwitwet müssen Sie weitere Nachweise vorlegen. Ebenso wenn Sie Kinder haben. Zu diesen Nachweisen gehören z. B. Eheurkunden oder Geburtsurkunden der Kinder. Welche Unterlagen wir genau für die Bearbeitung benötigen, erfahren Sie bei einer persönlichen oder telefonischen Beratung vor der Antragstellung. - Nachweis der Deutschkenntnisse
Ihre Deutschkenntnisse weisen Sie entweder durch den Abschluss einer allgemeinbildenden deutschen Schule (Hauptschule, Realschule plus, Gymnasium oder Gesamtschule) nach oder Sie legen ein Deutsch-Zertifikat mit mind. dem Niveau B1 vor. Das Deutsch-Zertifikat muss von einem anerkannten Telc (The European Language Certificates)-Träger, zum Beispiel der Volkshochschule Mainz, ausgestellt worden sein. - Nachweise der staatsbürgerlichen Kenntnisse
Ihre staatsbürgerlichen Kenntnisse weisen Sie grundsätzlich entweder durch den Abschluss einer allgemeinbildenden deutschen Schule (Hauptschule, Realschule plus, Gymnasium oder Gesamtschule) oder den erfolgreichen Abschluss eines deutschen Studiums der Rechtswissenschaften, Verwaltungswissenschaften, Politikwissenschaften oder für das Lehramt nach.
Haben Sie keinen dieser Nachweise, müssen Sie einen Einbürgerungstest machen und uns das Zeugnis über das Bestehen des Tests vorlegen.
Gebühren
Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für mit einzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.
Mit Antragstellung werden Gebühren erhoben.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer von Einbürgerungsanträgen beträgt derzeit mind. 12 Monate.
Im laufenden Verfahren bitten wir Sie von Sachstandsanfragen abzusehen.
Dies führt zu einer enormen Entlastung der Einbürgerungsstelle und verkürzt langfristig die Bearbeitungszeit der Einbürgerungsanträge.
Fristen
Einbürgerungsinteressierte, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können selbst einen Einbürgerungsantrag stellen. Für jüngere Personen müssen die gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung beantragen; das sind in der Regel die Eltern.
Rechtsgrundlagen
Die Einbürgerungsvoraussetzungen, das Verfahren und die Gebühren sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Für Staatenlose und heimatlose Ausländer gibt es weitere spezielle Vorschriften.
Bundesrechtlich geregelt ist auch der Einbürgerungstest in der Einbürgerungstestverordnung.
Hinweise
Wir können nur vollständig ausgefüllte Einbürgerungsanträge und dazugehörige Unterlagen bei Antragsabgabe annehmen.
Ganz besonders wichtig ist, dass Sie die Originalunterlagen inklusive einer von Ihnen bereits vorab gefertigten Kopie vorlegen.
Formulare
Die Einbürgerungsbehörden halten Antragsformulare bereit. Dort wird auch geklärt, welche Unterlagen Sie dem Antrag beifügen müssen. Sie sparen damit Zeit und unnötige Rückfragen.
Antragsformulare sind in Landkreisen auch bei den Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltungen erhältlich.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Behörden für die Einbürgerungen sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte- In Landkreisen kann der Antrag auch bei den Gemeindeverwaltungen der verbandsfreien Gemeinden, den Verbandsgemeindeverwaltungen und den Stadtverwaltungen der großen kreisangehörigen Städte abgegeben werden.
Merkblätter
Online-Services
Ab 2025 erfolgt nach Zusendung des Quickchecks (per E-Mail) eine Terminvereinbarung nach chronologischer Reihenfolge. Dies kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Bitte sehen Sie diesbezüglich von Rückfragen ab.
Ähnliche Dienstleistungen
- Einbürgerung: Deutsche Staatsangehörigkeit für Ausländer:innen mit Einbürgerungsanspruch beantragen
- Einbürgerung: Deutsche Staatsangehörigkeit für Ausländer:innen ohne Einbürgerungsanspruch beantragen
- Einbürgerung für heimatlose Ausländer:innen beantragen
- Einbürgerung für seit Geburt Staatenlose beantragen
- Miteinbürgerung eines minderjährigen Kindes beantragen
- Miteinbürgerung von Ehepartner:innen beantragen