Einbürgerung: Deutsche Staatsangehörigkeit für Ausländer:innen mit Einbürgerungsanspruch beantragen
Online-Services
Ab 2025 erfolgt nach Zusendung des Quickchecks (per E-Mail) eine Terminvereinbarung nach chronologischer Reihenfolge. Dies kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Bitte sehen Sie diesbezüglich von Rückfragen ab.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuell: Bitte beachten Sie, dass die Online-Terminvereinbarung derzeit nicht zur Verfügung steht. Der Termin wird nach Übersendung des QuickChecks durch die Sachbearbeiter:innen vergeben. Aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen kommt es derzeit zu langen Wartezeiten.
Für eine Beratung zur Einbürgerung können Sie sich auch gerne an das Beratungsnetzwerk passt[t]genau wenden:
Zum Beratungsnetzwerk für Einbürgerungsinteressierte (pass[t]genau)
Nachzureichende Unterlagen werfen Sie bitte in den Briefkasten im Eingangsbereich des Stadthauses Lauteren-Flügel.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Agadad |
|
+49 6131 12-3934 | einbuergerungstadt.mainzde |
Frau Lapenta |
|
+49 6131 12-4169 | einbuergerungstadt.mainzde |
Frau Mascia |
|
+49 6131 12-3529 | einbuergerungstadt.mainzde |
Frau Mehmeti |
|
+49 6131 12-3890 | einbuergerungstadt.mainzde |
Unterlagen
- Gültiger Nationalpass oder amtliches Identitätsdokument mit Lichtbild
- Gültiger Aufenthaltstitel
- Urkunden zum Personenstand (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten), gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
- Im Inland erworbene Schul-, Berufs-, Ausbildungs- und/oder Studienabschlüsse
- wenn Sie Schüler oder Schülerin sind: aktuelle Schulbescheinigung
- wenn Sie Student oder Studentin sind: aktuelle Studienbescheinigung
- wenn Sie berufstätig sind: Arbeitsvertrag und Einkommensnachweise
- wenn Sie Rente bekommen: Rentenbescheid / Rentenversicherungsverlauf (wird ausgestellt von der Deutschen Rentenversicherung)
- wenn Sie selbstständig sind: Gewerbeanmeldung, aktueller Einkommenssteuerbescheid und Nachweis über den erzielten Gewinn (beispielsweise durch formlose Bescheinigung des Steuerberaters oder der Steuerberaterin über die Nettoeinkünfte oder betriebswirtschaftliche Auswertung)
- Mietvertrag
- Nachweis Krankenversicherungsschutz
- Nachweis Altersvorsorge (zum Beispiel Immobilienbesitz, private Lebensversicherung / Rentenversicherung)
- Nachweise über die Aufgabe oder den Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
- Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (beispielsweise Zertifikat B1); bei Kindern unter 16 Jahren reicht eine altersgemäße Sprachentwicklung
- Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse (beispielsweise durch Zertifikat „Leben in Deutschland/Einbürgerungstest“) ab einem Alter von 16 Jahren
- bei Minderjährigen: Nachweis des Sorgerechts (zum Beispiel bei geschiedenen oder nicht verheirateten Eltern durch Sorgerechtsbeschluss)
- bei gemeinsamer elterlicher Sorge: Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils
- Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und die Loyalitätserklärung werden ab einem Alter von 16 Jahren bei der persönlichen Vorsprache abgegeben.
Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall hinzukommen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Bei der Vorlage ausländischer Unterlagen beachten Sie bitte die Informationen auf der Homepage des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) unter dem Begriff „Internationaler Urkundenverkehr“.
- Ausländische Urkunden oder Dokumente müssen Sie mit einer Übersetzung von einem zugelassenen Übersetzer oder einer zugelassenen Übersetzerin vorlegen. Welche Übersetzer oder Übersetzerin zugelassen ist, können Sie folgender Internetpräsenz entnehmen: www.justiz-dolmetscher.de/suche.jsp
- Die Übersetzung muss mit einer Kopie der Urkunde fest verbunden und versiegelt sein.
Gebühren
- Die reguläre Gebühr beträgt EUR 255,00.
- Bei miteingebürgerten, minderjährigen Kindern, die keine eigenen Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes haben, beträgt die Gebühr EUR 51,00.
Zuständige Stelle
Welche Behörde für Ihre Einbürgerung zuständig ist, können Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung Ihres Wohnortes, bei der Ausländerbehörde oder der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer oder den Jugendmigrationsdiensten erfahren.
Dauerhaft im Ausland lebende Personen können nur ausnahmsweise und unter anderen Voraussetzungen als bei einer Einbürgerung im Inland eingebürgert werden. Für sie ist das Bundesverwaltungsamt in Köln zuständig. Erster Ansprechpartner kann hier die örtlich zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder sonstige konsularische Stelle) sein.
An wen muss ich mich wenden?
Welche Behörde für Ihre Einbürgerung zuständig ist, können Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung Ihres Wohnortes, bei der Ausländerbehörde oder der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer oder den Jugendmigrationsdiensten erfahren.
Dauerhaft im Ausland lebende Personen können nur ausnahmsweise und unter anderen Voraussetzungen als bei einer Einbürgerung im Inland eingebürgert werden. Für sie ist das Bundesverwaltungsamt in Köln zuständig. Erster Ansprechpartner kann hier die örtlich zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder sonstige konsularische Stelle) sein.
Merkblätter
Online-Services
Ab 2025 erfolgt nach Zusendung des Quickchecks (per E-Mail) eine Terminvereinbarung nach chronologischer Reihenfolge. Dies kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Bitte sehen Sie diesbezüglich von Rückfragen ab.
Ähnliche Dienstleistungen
- Einbürgerung: Deutsche Staatsangehörigkeit für Ausländer:innen ohne Einbürgerungsanspruch beantragen
- Einbürgerung beantragen
- Einbürgerung für heimatlose Ausländer:innen beantragen
- Einbürgerung für seit Geburt Staatenlose beantragen
- Miteinbürgerung eines minderjährigen Kindes beantragen
- Miteinbürgerung von Ehepartner:innen beantragen