Teilungsvermessung
Beschreibung
Teilung eines Flurstückes in mehrere selbständige Flurstücke durch örtliche Vermessung.
Voraussetzungen
Die Landeshauptstadt Mainz, die städtischen Eigenbetriebe oder die stadtnahen Gesellschaften müssen als Grundstückseigentümer der unmittelbar von der Vermessung betroffenen Flurstücke oder als Eigentümer der direkt benachbarten Flurstücke beteiligt sein.
Bei ausschließlich privaten Beteiligten liegt die Zuständigkeit bei den Katasterämtern oder den öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen oder Vermessungsingenieuren.
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau CAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Mo - Do: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr Fr: 9.00 - 13.00 Uhr
Aktuelles:
Vorsprachen und sonstige Besprechungen können derzeit nur in dringenden Fällen, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.
Sie erreichen Ihre Ansprechpartner über die Ihnen bekannten Telefonnummern.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Nadine Lickteig | +49 6131 12-2665 | Nadine.Lickteigstadt.mainzde |
Gebühren
Die Vermessungskosten werden berechnet nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen des Bauamtes der Landeshauptstadt Mainz.
Rechtsgrundlagen
Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm)