Liegenschaftsvermessung
Beschreibung
Das Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe oder öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und –ingenieure sind für Liegenschaftsvermessungen, auch Katastervermessungen genannt, zuständig. Dazu gehören beispielsweise Teilungsvermessungen, Gebäudeeinmessungen, Grenzfeststellungen und Grundstücksteilungen.
Sie erreichen das Vermessungs- und Katasteramt unter:
Telefon: 06731/494-0
E-Mail: vermka-rhnvermkv.rlpde
Sofern es sich um Liegenschaftsvermessungen auf kommunalen Grundstücken oder bei Grundstücksverkäufen bzw. -ankäufen unter Beteiligung der Landeshauptstadt Mainz oder stadteigener Gesellschaften handelt, ist das Sachgebiet Bodenordnung und Liegenschaftsvermessung der Abteilung Vermessung und Geoinformation im Bauamt zuständig.
Mehr Informationen finden Sie auf dem Merkblatt "Gebäudeeinmessungspflicht".
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau CAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Mo - Do: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr Fr: 9.00 - 13.00 Uhr
Aktuelles:
Vorsprachen und sonstige Besprechungen können derzeit nur in dringenden Fällen, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.
Sie erreichen Ihre Ansprechpartner über die Ihnen bekannten Telefonnummern.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Nadine Lickteig | Liegenschaftsvermessung | +49 6131 12-2665 | Nadine.Lickteigstadt.mainzde |
Gebühren
Die Gebühren berechnen sich nach der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (GebVermGAO).
Rechtsgrundlagen
Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm)