Grenzfeststellung, Grenzwiederherstellung
Beschreibung
Das Bauamt stellt katastertechnisch Flurstücksgrenzen und Grenzpunkten in der Örtlichkeit fest und wieder her.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Grenzfeststellung und die Grenzwiederherstellung durch das Bauamt der Stadtverwaltung Mainz ist, dass die Landeshauptstadt Mainz, die städtischen Eigenbetriebe oder die stadtnahen Gesellschaften als Grundstückseigentümer der unmittelbar von der Vermessung betroffenen Flurstücke oder als Eigentümer der direkt benachbarten Flurstücke beteiligt sind.
Bei ausschließlich privaten Beteiligten liegt die Zuständigkeit bei den Katasterämtern oder den öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieuren.
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau CAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Mo - Do: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr Fr: 9.00 - 13.00 Uhr
Aktuelles:
Vorsprachen und sonstige Besprechungen können derzeit nur in dringenden Fällen, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.
Sie erreichen Ihre Ansprechpartner über die Ihnen bekannten Telefonnummern.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Gebühren
nach entsprechender Landesverordnung
Rechtsgrundlagen
Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm)