Öffentliche Auslegungen der Umlegungsstelle
Aufgrund der am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) sind gemäß § 27 b nach einer Rechtsvorschrift auszulegende Dokumente auf der Internetseite der zuständigen Behörde zugänglich zu machen.
Hierzu zählen bei der Durchführung eines Umlegungsverfahrens nach § 45 ff Baugesetzbuch (BauGB) das Bestandsverzeichnis und die Bestandskarte, welche beide nach Einleitung des Verfahrens ausgelegt werden. Wie der Name bereits zutreffend beschreibt, enthalten sie den Status quo des Verfahrensgebietes bezogen auf die Grundstücksverhältnisse (Eigentum, Grundbucheinträge und Angaben des Liegenschaftskatasters).
Da das Bestandsverzeichnis hinsichtlich der Eigentumsdaten Geheimnisse nach § 30 VwVfG beinhaltet, stehen in der Veröffentlichung anstelle der Namen der Eigentümerinnen und Eigentümer die diesen im Verfahren jeweils zugeordneten sogenannten Ordnungsnummern.
Die Auslegung erfolgt nach Maßgabe des § 53 (2) BauGB für die Dauer eines Monats und wird im Amtsblatt der Landeshauptstadt Mainz ortsüblich bekannt gemacht.
Auf mainz.de kann das Amtsblatt als PDF-Dokument aufgerufen werden. Zudem ist das Amtsblatt im Stadthaus Große Bleiche oder über die Ortsverwaltungen erhältlich.
Sofern es eine aktuelle Auslegung gibt, wird diese nachfolgend durch einen Link mit Angabe des Umlegungsverfahrens angezeigt.