Stadtrat beschließt den Mainzer Public Corporate Governance Kodex
Die Stadt Mainz lässt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung wesentliche Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge im wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bereich durch kommunale Gesellschaften erbringen. Sie ist verpflichtet, bei ihren Beteiligungsgesellschaften eine verantwortungsvolle Unternehmensführung zu gewährleisten, die das Spannungsfeld zwischen gemeinwohlorientierter Daseinsvorsorge und betriebswirtschaftlichem Ertragsdenken und der Erwirtschaftung von Überschüssen für den städtischen Haushalt berücksichtigt. Neben der Aufgabe, diese Gesellschaften bei der Erfüllung des Gesellschaftszwecks zu unterstützen und auf eine Optimierung der wirtschaftlichen Effizienz zu achten, hat sie auch sicherzustellen, dass bei der Leitung, Steuerung und Überwachung der Gesellschaften die öffentlichen Belange berücksichtigt werden und die Stadt sowie demokratisch legitimierte Gremien eine politische Steuerungsmöglichkeit behalten.
Am 17. April 2013 hat der Stadtrat nun den "Public Corporate Governance Kodex" (als Download am Ende dieser Seite) beschlossen, den eine Arbeitsgruppe der Zentralen Beteiligungsgesellschaft Mainz mbH (ZBM) im Auftrag des Stadtrates entwickelt hat. Große Teile des Beteiligungsmanagements sind schon gelebte Praxis, bekommen aber nun durch den Kodex eine neue und verbindlichere Qualität. Er dient künftig als Handlungsgrundlage, für die Stadträte als Handbuch für deren Aufsichtsratstätigkeit, für die Beteiligungsgesellschaften als vorausgesetztes Anforderungsprofil und für die Bürgerinnen und Bürger als Information zu Vorgängen im Bereich der Beteiligungen. Hierzu zählen Klarheit über Aufgaben der Aufsichtsgremien, der Geschäftsführungen und des Gesellschafters, Transparenz über Gehälter und den Umgang mit Interessenkonflikten oder der Einblick in gesellschaftsrechtliche Grundlagen.
Der Mainzer Kodex schließt darüber hinaus auch Verhaltensregeln ein. Die vorgesehene Vereinheitlichung ist im Stadtkonzern konsequent und beinhaltet unter anderem Richtlinien und Verhaltensregeln für Spendenvergabe oder Geschenkangebote. Die Umsetzung und Lernfähigkeit der Regelungen wird im Kodex durch den jährlich abzugebenden Bericht zur Einhaltung der Regeln und durch die Vorgabe einer regelmäßigen Überprüfung und Anpassung der im Kodex festgehaltenen Regelungen gewährleistet.
Der Stadtrat hat am 04. Oktober 2016 die Änderung des Mainzer Public Corporate Governance Kodexes beschlossen, den eine Arbeitsgruppe der Zentralen Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH (ZBM) im Auftrag des Stadtrates überarbeitet hat.
Änderungen wurden in folgenden Punkten vorgenommen:
- A.2.2 Aufsichtsrat, Aufgaben
- A 2.6 Aufsichtsrat, Wahrnehmung des Aufsichtsratsmandates
- A 3.1 Geschäftsführung, Grundsätzliches
- A 3.5 Geschäftsführung, Interessenkonflikte
- A 3.8 Geschäftsführung, Altersgrenze
- A 3.9 Geschäftsführung, Zusammenwirken zwischen Geschäftsführung und Aufsichtsrat
- C 1.12 Compliance Ansprechpartner
Bei den Änderungen handelt es sich sowohl um redaktionelle Anpassungen (A.2.2, A.2.6, A.3.5, A 3.9) als auch um inhaltliche Modifikationen (A 3.1, A 3.8 und C 1.12):
Künftig wird die Besetzung der Geschäftsführung bzw. der ersten Hierarchieebene mit Frauen und Männern geregelt (A 3.1).
Die Altersgrenze für Geschäftsführungsmitglieder wird flexibler gestaltet (A.3.8).
Zudem ist die Einrichtung einer unabhängigen Stelle bei der Stadt Mainz vorgesehen, an die sich die Mitarbeiter vertraulich wenden können (C 1.12).