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Bürgermeister Günter Beck: Einkünfte und Abführungen

In der folgenden Darstellung ist aufgelistet, wie sich für Günter Beck das durchschnittliche zu versteuernde monatliche Einkommen als Bürgermeister im Jahr 2023 zusammensetzt.

Besoldung

Die Besoldung und Einstufung des Oberbürgermeisters und der Beigeordneten ist in der Landesverordnung über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (Kommunal-Besoldungsverordnung) geregelt.

Der Bürgermeister ist in Besoldungsgruppe B 7 eingestuft. Dies entspricht nach der Landesbesoldungsverordnung einem Grundgehalt von 11.006,15 Euro.

Außerdem erhalten der Oberbürgermeister und die Beigeordneten eine Dienstaufwandsentschädigung. Diese ist ebenfalls in der Kommunal-Besoldungsverordnung festgelegt.

Der Bürgermeister erhält eine Dienstaufwandsentschädigung i. H. v. 262,29 Euro.

Sonstige Einkünfte

Einkünfte aus Nebentätigkeiten

Nach dem Bericht gemäß § 8 der Nebentätigkeitsverordnung gab es 2023 folgende genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten:

Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst Vergütung/
Aufwands-
entschädigung
Sitzungsgeld
Zentrale Beteiligungsgesellschaft Mainz mbH, Geschäftsführer 0,00 Euro 0,00 Euro
Mainzer Bürgerhäuser GmbH & Co. KG, Geschäftsführer 0,00 Euro 0,00 Euro
Beirat Nord der SV Sparkassenversicherung, Mitglied 00,00 Euro 00,00 Euro
insgesamt 00,00 Euro 00,00 Euro
davon unterliegen nicht der Abführung 9.600,00 Euro 1.900,00 Euro
abzuführen 0,00 Euro 0,00 Euro

Für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder ihm gleichgestellten Dienst besteht eine Ablieferungspflicht, sofern ein Höchstwert von 9.600 Euro überschritten wird. Sitzungsgelder sind anzurechnen, soweit sie im Einzelfall 160 Euro oder im Kalenderjahr insgesamt den Betrag von 1.900 Euro übersteigen.

sonstige Nebentätigkeit Vergütung/
Aufwands-
entschädigung
Sitzungsgeld
Beckstage GmbH 9.240,00 Euro 0,00 Euro
insgesamt 9.240,00 Euro 0,00 Euro
davon unterliegen nicht der Abführung 9.240,00 Euro 0,00 Euro

Sonstige Nebentätigkeiten sind nicht abführungspflichtig.

Einkünfte aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Hauptamt

Im Kalenderjahr 2023 wurden folgende Tätigkeiten ausgeübt, die dem Hauptamt des Bürgermeisters zuzurechnen sind:

Tätigkeit Vergütung/
Aufwands-
entschädigung
Sitzungsgeld
Mainzer Aufbaugesellschaft mbH, Vorsitzender des Aufsichtsrates 6.000,00 Euro 400,00 Euro
Parken in Mainz GmbH, Mitglied des Beirates 0,00 Euro 210,00 Euro
Wohnbau Mainz GmbH, Gast mit beratender Funktion im Aufsichtsrat 500,00 Euro 400,00 Euro
Grundstücksverwaltungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH, Gast mit beratender Funktion im Aufsichtsrat 1.300,00 Euro 150,00 Euro
Mainzer Stadtwerke AG, Gast mit beratender Funktion im Aufsichtsrat 0,00 Euro 0,00 Euro
Mainzer Alten- und Wohnheime gGmbH, Gast mit beratender Funktion im Aufsichtsrat 0,00 Euro 0,00 Euro
mainzplus CITYMARKETING GmbH, Aufsichtsrat (ständiger Gast) 0,00 Euro 150,00 Euro
Wirtschaftsbetrieb Mainz AöR, Mitglied des Verwaltungsrates 0,00 Euro 0,00 Euro
TechnologieZentrum Mainz GmbH, Mitglied des Aufsichtsrates 0,00 Euro 200,00 Euro
abzuführen insgesamt 7.800,00 Euro 1.510,00 Euro

Alle abführungspflichtigen Einkünfte wurden an die Stadtkasse abgeführt.

Einkünfte aus öffentlichen Ehrenämtern

Tätigkeit Vergütung/
Aufwands-
entschädigung
Sitzungsgeld
Rheinhessen Sparkasse, Mitglied des Verwaltungsrates 2.991,32 Euro 536,26 Euro
Rheinhessen Sparkasse, Mitglied des Zweckverbandes 0,00 Euro 200,00 Euro
Rheinhessen Sparkasse, stellvertretendes Mitglied des Kreditausschusses 0,00 Euro 470,40 Euro
Sparkassenverband Rheinland-Pfalz, Mitglied des Verwaltungsrates 5.100,00 Euro 764,00 Euro
Städtetag Rheinland-Pfalz, stv. Mitglied 0,00 Euro 0,00 Euro
insgesamt 8.091,32 Euro 1.970,66 Euro

Aufwandsentschädigungen für öffentliche Ehrenämter i. S. d. § 2 NebVO sind nicht abführungspflichtig.

Alle abführungspflichtigen Einkünfte wurden an die Stadtkasse abgeführt.