Bürgermeister Günter Beck: Einkünfte und Abführungen
Besoldung
Die Besoldung und Einstufung des Oberbürgermeisters und der Beigeordneten ist in der Landesverordnung über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (Kommunal-Besoldungsverordnung) geregelt.
Der Bürgermeister ist in Besoldungsgruppe B 7 eingestuft. Dies entspricht nach der Landesbesoldungsverordnung einem Grundgehalt von 11.006,15 Euro.
Außerdem erhalten der Oberbürgermeister und die Beigeordneten eine Dienstaufwandsentschädigung. Diese ist ebenfalls in der Kommunal-Besoldungsverordnung festgelegt.
Der Bürgermeister erhält eine Dienstaufwandsentschädigung i. H. v. 262,29 Euro.
Sonstige Einkünfte
Einkünfte aus Nebentätigkeiten
Nach dem Bericht gemäß § 8 der Nebentätigkeitsverordnung gab es 2023 folgende genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten:
Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst | Vergütung/ Aufwands- entschädigung |
Sitzungsgeld |
Zentrale Beteiligungsgesellschaft Mainz mbH, Geschäftsführer | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Mainzer Bürgerhäuser GmbH & Co. KG, Geschäftsführer | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Beirat Nord der SV Sparkassenversicherung, Mitglied | 00,00 Euro | 00,00 Euro |
insgesamt | 00,00 Euro | 00,00 Euro |
davon unterliegen nicht der Abführung | 9.600,00 Euro | 1.900,00 Euro |
abzuführen | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder ihm gleichgestellten Dienst besteht eine Ablieferungspflicht, sofern ein Höchstwert von 9.600 Euro überschritten wird. Sitzungsgelder sind anzurechnen, soweit sie im Einzelfall 160 Euro oder im Kalenderjahr insgesamt den Betrag von 1.900 Euro übersteigen.
sonstige Nebentätigkeit | Vergütung/ Aufwands- entschädigung |
Sitzungsgeld |
Beckstage GmbH | 9.240,00 Euro | 0,00 Euro |
insgesamt | 9.240,00 Euro | 0,00 Euro |
davon unterliegen nicht der Abführung | 9.240,00 Euro | 0,00 Euro |
Sonstige Nebentätigkeiten sind nicht abführungspflichtig.
Einkünfte aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Hauptamt
Im Kalenderjahr 2023 wurden folgende Tätigkeiten ausgeübt, die dem Hauptamt des Bürgermeisters zuzurechnen sind:
Tätigkeit | Vergütung/ Aufwands- entschädigung |
Sitzungsgeld |
Mainzer Aufbaugesellschaft mbH, Vorsitzender des Aufsichtsrates | 6.000,00 Euro | 400,00 Euro |
Parken in Mainz GmbH, Mitglied des Beirates | 0,00 Euro | 210,00 Euro |
Wohnbau Mainz GmbH, Gast mit beratender Funktion im Aufsichtsrat | 500,00 Euro | 400,00 Euro |
Grundstücksverwaltungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH, Gast mit beratender Funktion im Aufsichtsrat | 1.300,00 Euro | 150,00 Euro |
Mainzer Stadtwerke AG, Gast mit beratender Funktion im Aufsichtsrat | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Mainzer Alten- und Wohnheime gGmbH, Gast mit beratender Funktion im Aufsichtsrat | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
mainzplus CITYMARKETING GmbH, Aufsichtsrat (ständiger Gast) | 0,00 Euro | 150,00 Euro |
Wirtschaftsbetrieb Mainz AöR, Mitglied des Verwaltungsrates | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
TechnologieZentrum Mainz GmbH, Mitglied des Aufsichtsrates | 0,00 Euro | 200,00 Euro |
abzuführen insgesamt | 7.800,00 Euro | 1.510,00 Euro |
Alle abführungspflichtigen Einkünfte wurden an die Stadtkasse abgeführt.
Einkünfte aus öffentlichen Ehrenämtern
Tätigkeit | Vergütung/ Aufwands- entschädigung |
Sitzungsgeld |
Rheinhessen Sparkasse, Mitglied des Verwaltungsrates | 2.991,32 Euro | 536,26 Euro |
Rheinhessen Sparkasse, Mitglied des Zweckverbandes | 0,00 Euro | 200,00 Euro |
Rheinhessen Sparkasse, stellvertretendes Mitglied des Kreditausschusses | 0,00 Euro | 470,40 Euro |
Sparkassenverband Rheinland-Pfalz, Mitglied des Verwaltungsrates | 5.100,00 Euro | 764,00 Euro |
Städtetag Rheinland-Pfalz, stv. Mitglied | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
insgesamt | 8.091,32 Euro | 1.970,66 Euro |
Aufwandsentschädigungen für öffentliche Ehrenämter i. S. d. § 2 NebVO sind nicht abführungspflichtig.
Alle abführungspflichtigen Einkünfte wurden an die Stadtkasse abgeführt.