Wohnquartier Brauerei Wormser Straße
Das Areal einer ehemaligen Brauerei in der Wormser Straße im Stadtteil Mainz-Weisenau stellt ein städtebaulich wertvolles Gesamtensemble dar. Dieses besondere Areal soll nun als attraktiver Wohnstandort direkt an der Rheinfront entwickelt werden.
Zur Sicherung der städtebaulichen Zielvorstellungen ist ein umfassender Planungsprozess durchgeführt worden, der mit einem Aufstellungsbeschluss durch den Stadtrat für das Bebauungsplanverfahren "Ehemalige Brauerei Wormser Straße (W 105)" im Jahr 2015 gestartet wurde. Im Zuge einer Bauvoranfrage wurden 2015 für Teile der ehemaligen Brauerei an der Wormser Straße ein Abriss des Gebäudebestandes und die Errichtung neuer Wohngebäude angefragt. Zur umfassenden Beurteilung der zukünftigen baulichen Entwicklung war eine städtebauliche Gesamtbetrachtung des ehemaligen Brauereiareals erforderlich. Denn der mögliche Rückbau der bestehenden Gebäude und die schrittweise Errichtung neuer Gebäude ohne ein Gesamtkonzept hätte zu einem Verlust des bisherigen städtebaulichen Erscheinungsbildes der Gesamtanlage führen können. Damit wäre der besondere Charakter dieses Standortes auf Dauer verloren gegangen. Zur Sicherung der Planungsziele fasste der Stadtrat daher im Jahr 2015 einen Aufstellungsbeschluss und erließ eine Veränderungssperre.
Auf der Grundlage eines städtebaulichen Rahmenplanes zur "Ehemaligen Brauerei Wormser Straße" wurde in einem ersten Planungsschritt eine sinnvolle städtebauliche Grundordnung für das Areal der ehemaligen Brauerei in der Wormser Straße erarbeitet. Darauf aufbauend wurden in insgesamt drei Planungswerkstätten mit vier teilnehmenden Bürogemeinschaften die im Rahmenplanentwurf definierten Zielsetzungen und Rahmenbedingungen nochmals konkretisiert. In dem auf Grundlage der Planungswerkstätten überarbeiteten städtebaulichen Rahmenplan wurden insbesondere die zu bebauenden sowie die von einer Bebauung frei zu haltenden Grundstücksbereiche festgelegt und Regelungen zur Höhenentwicklung und städtebaulichen Eingliederung einer Neubebauung in die bestehende Gesamtanlage getroffen. Auf dieser planerischen Grundkonzeption aufbauend wurde dann das Bebauungsplanverfahren "Ehemalige Brauerei Wormser Straße (W 195)" durchgeführt. Der seit 17.12.2021 rechtskräftige Bebauungsplan "W 105" sichert den städtebaulichen Rahmen. Jetzt wird das neue Wohnquartier umgesetzt.
Städtebaulicher Rahmenplan
Planerische Grundlage zu Beginn des Werkstattverfahrens bildete der vom Stadtplanungsamt erarbeitete und mit den städtischen Fachämtern koordinierte Rahmenplanentwurf, der vom Bau- und Sanierungsausschuss in der Sitzung am 14.06.2017 zur Kenntnis genommen wurde. Im Nachgang der durchgeführten drei Planungswerkstätten mit Vertretern von Politik, Vorhabenträger, Fachämtern und des Planungs- und Gestaltungsbeirates der Stadt Mainz wurden die von den teilnehmenden Büros vorgelegten vier städtebaulichen Konzepte in einem diskutiert und gegeneinander abgewogen. Der Entwurf des städtebaulichen Rahmenplanes wurde im Nachgang zu den Planungswerkstätten in Anlehnung an die Empfehlungen des Planungs- und Gestaltungsbeirates modifiziert.
Für den Hauptteil des ehemaligen Brauereigeländes wurde die städtebauliche Konzeption des Büros "Thomas Schüler Architekten" herangezogen. Darüber hinaus wurden ergänzend die seitens des Büro "Faerber Architekten" erarbeiteten verkehrsfachlich sinnvollen Lösungen zur Unterbringung der notwendigen privaten Stellplätze in Tiefgaragen in den Rahmenplan eingepflegt. Diese Parkierungslösungen berücksichtigen die im Plangebiet vorhandenen historischen Kelleranlagen. Die Standorte der Tiefgaragen sind darüber hinaus räumlich günstig im Plangebiet verteilt. Zudem wurde im nordwestlichen Bereich des ehemaligen Brauereigeländes ein weiteres Baufeld eingefügt.
Für das Areal des ehemaligen Eiskellers wurde als planerische Grundlage die Konzeption des Büros "gmp" herangezogen. Aufgrund der seitens des Büros nicht vollständig berücksichtigten Grenzen der noch bestehenden südlichen bzw. östlichen Eiskellermauer musste diese Konzeption in die zur Verfügung stehende Fläche eingepasst werden. Die Anzahl der ursprünglich geplanten Bauzeilen wurde gegenüber der Konzeption von "gmp" von vier auf drei Bauzeilen reduziert, um entlang der Dr.-Kirchhoff-Straße ausreichend Fläche zur Sicherung bzw. zum Neuaufbau einer alleeartigen Bepflanzung zu erhalten.
Wettbewerbs-/ Werkstattverfahren
Planerische Grundlage des Werkstattverfahrens bildete zunächst der von der Verwaltung erarbeitete Rahmenplanentwurf, der vom Bau- und Sanierungsausschuss in der Sitzung am 14.06.2017 als weitere Planungsgrundlage beschlossen wurde. Im Nachgang hierzu arbeiteten auf Einladung des Vorhabenträgers insgesamt vier Planungsbüros an der Fortentwicklung. Folgende Planungsbüros waren an der Planungswerkstatt beteiligt:
- GMP Architekten und Stadtplaner, Hamburg
- Thomas Schüler Architekten, Düsseldorf
- Faerber Architekten, Mainz
- YES Architecture, München
Im Rahmen von insgesamt drei Planungswerkstätten mit Vertretern von Politik, Vorhabenträger, Fachämtern und des Planungs- und Gestaltungsbeirates (PGB) der Stadt Mainz wurden die von den teilnehmenden Büros vorgelegten städtebaulichen Konzepte diskutiert, untereinander abgewogen und jedes der Konzepte von Werkstattermin zu Werkstatttermin fortentwickelt sowie auf Basis der in den Werkstätten entwickelten planerischen Eckpunkte detaillierter ausgearbeitet.
Als Ergebnis der Planungswerkstatt lagen vier ausgearbeitete städtebauliche Konzepte vor, die zum Abschluss der Planungswerkstatt von den teilnehmenden Mitgliedern des Planungs- und Gestaltungsbeirates beurteilt wurden. Zudem wurde die Empfehlung ausgesprochen, als planerischer Rahmen für das Hauptareal des ehemaligen Brauereigeländes das städtebauliche Konzept des Büros "Thomas Schüler Architekten" zu Grunde zu legen. Für den Bereich des sog. "Eiskellers" bildete gemäß den Empfehlungen des PGB dagegen die Konzeption des Büros "gmp Architekten + Stadtplaner" die weitere Grundlage der Planung. Darüber hinaus wurden die seitens des Büro "Faerber Architekten" erarbeiteten verkehrsfachlich sinnvollen Lösungen zur Unterbringung der notwendigen privaten Stellplätze in Tiefgaragen als Grundlage für die Fortschreibung des Rahmenplanes herangezogen.
Bauleitplanverfahren
Aufbauend auf dem in dem in den Planungswerkstätten überarbeiteten städtebaulichen Rahmenplan wurde der Bebauungsplan "Ehemalige Brauerei Wormser Straße (W 105)" aufgestellt. Da die Voraussetzungen des § 13a BauGB vorlagen, wurde das Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Den Satzungsbeschluss fasste der Stadtrat in seiner Sitzung am 24. November 2021, rechtskräftig wurde der Bebauungsplan "W 105" mit Bekanntmachung im Amtsblatt am 17.12.2021. Mit dem Vorhabenträger wurde zudem ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.
In den Bebauungsplan integriert wurde zusätzlich eine Erhaltungssatzung auf Grundlage des § 172 BauGB. Ziel der integrierten Erhaltungssatzung ist es, den ortsbildprägenden Charakter der städtebaulich prägenden Rheinfront an der Wormser Straße u. a. bestehend aus dem Gebäude "Wormser Straße Nr. 153" bzw. "Wormser Straße 153a" in Verbindung mit der Hochlage über der Wormser Straße, den prägenden Maueranlagen entlang der Wormser Straße sowie der in die Maueranlage der zweiten Gebäudereihe baulich eingebundenen sogenannten "Säulenhalle" zu erhalten.
Beschlüsse
Mai 2015 | Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren "W 105" und Beschluss einer Veränderungssperre |
Juni 2017 | Beschluss Rahmenplanentwurf und Beschluss zur Durchführung einer Planungswerkstatt |
Mitte 2017 |
Durchführung der Planungswerkstatt (insgesamt 3 Veranstaltungen) |
Februar 2018 |
Beschluss des überarbeiteten Rahmenplanes sowie Beschluss des Bebauungsplanentwurfes in "Planstufe I" |
Dezember 2017 |
Satzungsbeschluss Bebauungsplan "W 105, Rechtskraft seit 17.12.2021 |