Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Kopfillustration
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen

Stadtquartier GFZ-Kaserne

Bebauungsplanentwurf GFZ-Kaserne
Bebauungsplanentwurf GFZ-Kaserne© Landeshauptstadt Mainz - Stadtplanungsamt

Das Plangebiet der ehemaligen GFZ-Kaserne mit seinen knapp 10 ha Fläche liegt städtebaulich integriert in der Mainzer Oberstadt. Aufgrund der vom Bund angekündigten Aufgabe der militärischen Nutzung ist davon auszugehen, dass das Areal der GFZ-Kaserne für eine innerstädtische Entwicklung zur Verfügung stehen wird. Die Fläche ist in das im Jahr 2015 veröffentlichte Stadtmodell "Die Stadt wächst: Wohnraum für Mainz" aufgenommen. Zusätzlich zu dem Bedarf an Wohnraum erhält die Stadt Mainz derzeit auch im Bereich der Forschung und Technologie weltweit viel Beachtung und ist bestrebt, neben Wohnbauflächen insbesondere auch Flächen für die Ausweitung technologischer Forschungseinrichtungen bereitzustellen.

Auf der Basis eines städtebaulichen Rahmenplanes wurde der Planungsprozess für die Entwicklung von neuen Wohnbau- und Forschungsflächen im Plangebiet der GFZ-Kaserne eingeleitet und die städtebaulichen Zielvorgaben für das neue "Stadtquartier GFZ-Kaserne" definiert. Darauf aufbauend wurde ein städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb durchgeführt.

Mit der Zielsetzung, Mainz als Wissenschaftsstandort im Allgemeinen und die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten am Standort "An der Goldgrube" im Speziellen zu stärken, wurde der städtebauliche Entwurf im ersten Quartal 2021 erneut modifiziert. Aufgrund der durchgeführten Änderungen wurden zwischenzeitlich beide Bauleitplanentwürfe in "erneuter Planstufe I" beschlossen und auf dieser Grundlage die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB durchgeführt.

Städtebaulicher Rahmenplan

Bereits im Jahre 2002 hatte sich erstmals die Aufgabe der militärischen Nutzung in der GFZ-Kaserne abgezeichnet. Schon damals hat die Stadt u.a. einen Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Konversionsmaßnahme GFZ-Kaserne (O 53)" gefasst und öffentlich bekannt gemacht.

In einem ersten städtebaulichen Rahmenplan aus dem Jahre 2003 wurden die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung vom Bauausschuss festgelegt. Die Aufgabe der militärischen Nutzung erfolgte jedoch nicht. Im Jahr 2016 wurde dieser Rahmenplan fortgeschrieben und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 29.11.2017 den fortgeschriebenen städtebaulichen Rahmenplan "Konversionsmaßnahme GFZ-Kaserne (O 53)" beschlossen und die Verwaltung beauftragt, auf dieser Basis einen städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerb durchzuführen.

Wettbewerbsverfahren

Aufbauend auf dem fortgeschriebenen städtebaulichen Rahmenplan wurde ein städtebauliche-und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb ausgelobt. Das Preisgericht hat am 23.08.2018 den Wettbewerbsbeitrag der Architekten Hähnig Gemmeke mit Stefan Fromm Landschaftsarchitekten aus Tübingen mit dem ersten Preis ausgezeichnet. Insgesamt wurde der Entwurf vom Preisgericht als "besonders gelungener Beitrag" gewürdigt. Dieser Entwurf wird der weiteren städtebaulichen Entwicklung zugrunde gelegt.

Erstmals in Mainz hatte auch die Öffentlichkeit die Gelegenheit, schon im laufenden Wettbewerbsverfahren, noch vor der Sitzung des Preisgerichtes, die anonymisierten Wettbewerbsarbeiten einzusehen und grundsätzliche Anmerkungen vorzubringen, die dann im Preisgericht auch vorgetragen wurden.

Bebauungsplanverfahren

Die Landeshauptstadt Mainz führt derzeit das Bebauungsplanverfahren "Neues Stadtquartier ehemalige GFZ-Kaserne (O 53)" mit dem Ziel durch, in einem gemischt genutzten Quartier neben dringend benötigtem Wohnraum auch Entwicklungsmöglichkeiten für Forschungs- und Technologienutzungen zu ermöglichen. Der aus dem Wettbewerb hervorgegangene städtebauliche Entwurf bildet die Grundlage für die Baurechtschaffung. Parallel hierzu wird das Verfahren zur Änderung Nr. 13 des Flächennutzungsplanes durchgeführt.

Beschlüsse

2002 Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan "O 53"und "FNP-Änderung Nr. 13"
2017 Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplans für die "Konversionsmaßnahme GFZ-Kaserne (O 53)"
April 2019

Kenntnisnahme des Wettbewerbsergebnisses sowie erneuter Aufstellungsbeschluss und Beschlussfassung des Bebauungsplanentwurfes in "Planstufe I"

Juni 2021

Beschlussfassung des Bebauungsplanentwurfes "O 53" in "erneuter Planstufe I" nach Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB