Backsteinhäuser in Bretzenheim
Im Stadtteil Bretzenheim wurde am 22.12.2012 eine Satzung erlassen, die sich vorrangig um den Erhalt der im Ortskern bestehenden Backsteinhäuser bemüht.
Die städtebauliche Erscheinung Bretzenheims ist gekennzeichnet von zahlreichen modernen Wohnvierteln mit städtischem Charakter, die einen großen Teil der Gemarkung einnehmen. Dörfliches Gepräge hat sich lediglich im alten Ortskern erhalten, der damit einen reizvollen Kontrast zu den Neubausiedlungen liefert.
Das Erscheinungsbild dieses historischen Ortskerns mit seinen zahlreichen Backsteingebäuden soll mit dieser Satzung erhalten und hervorgehoben werden. Durch Umbau und Modernisierungsmaßnahmen (insbesondere in Bezug auf Wärmedämmung) wurden in der Vergangenheit einige historischen Backsteingebäude in ihrem äußeren Erscheinungsbild maßgeblich verändert, wodurch der Gesamteindruck des Ortskerns beeinträchtigt wurde.
Die Satzung "B 155 S" stellt besondere gestalterische Anforderungen an bauliche Anlagen und Werbeanlagen, um die bestehenden Backsteinfassaden zu schützen und auch die übrigen Fassaden im Ortsbild aufzuwerten. Langfristig sollten dabei auch die in ihrem historischen Bestand und Aussehen gestörten Gebäude bei Umbauten und Renovierungsarbeiten soweit wie möglich wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt werden.
Mit den getroffenen Anforderungen soll ein gestalterisch harmonisches gesichert werden, was langfristig zu einer deutlichen Steigerung der Wohnumfeldqualität und damit auch zu einer Wertsteigerung der einzelnen Objekte führt.