Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Kopfillustration
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen

Wohngebiet Gonsbachterrassen

Das Wohngebiet Gonsbachterrassen, welches derzeit auf einer ca. 24 ha großen Konversionsfläche östlich des Stadtteiles Gonsenheim am Rand des Gonsbachtales entsteht, wird von dem Eigentümer, der Stadtwerke Mainz AG, zusammen mit der Wohnbau Mainz GmbH (zusammengeschlossen als Gonsbachterrassen GmbH) zu einem attraktiven Wohngebiet entwickelt.

Nachdem im Sommer 2004 ein Gutachterverfahren unter Teilnahme von insgesamt 14 renommierte Planungsbüros durchgeführt und im Nachgang vom Stadtplanungsamt das Planungsrecht geschaffen wurde, konnten bereits Ende 2006 die ersten Bauherren mit der Errichtung ihrer Einfamilienhäuser beginnen. Dank der hohen Nachfrage sind der erste und zweite Bauabschnitt zum überwiegenden Teil vermarktet. Die Entwicklung des dritten Bauabschnittes konnte Ende 2008 begonnen werden.

Die Besonderheit bei den Gonsbachterrassen: Neben dem Bebauungsplan wurde zur Sicherung der städtebaulichen Qualität ein Gestaltungshandbuch erarbeitet. Die Beachtung des Bebauungsplanes sowie des Gestaltungshandbuches wird im Vorfeld der Grundstücksvergabe von einer Lenkungsgruppe geprüft. Diese Lenkungsgruppe setzt sich aus Vertretern der Gonsbachterrassen GmbH sowie der Stadt Mainz (Stadtplanungsamt) zusammen. Erst wenn diese Lenkungsgruppe einem vorgelegten Bebauungskonzept zustimmt, kann der Grunderwerb erfolgen. Diese Vorgehensweise ist in einem städtebaulichen Vertrag, der bereits zwischen der Stadtwerke Mainz AG (Eigentümerin), der Gonsbachterrassen GmbH (Entwicklungsträger) und der Stadt Mainz abgeschlossen wurde, verbindlich geregelt.

Als sofortige Information sind nachfolgend der gültige Bebauungsplan G 139, die dazugehörigen textlichen Festsetzungen, die Begründung sowie das Gestaltungshandbuch zum Download hinterlegt. Des Weiteren kann der prämierte städtebauliche Entwurf des Büros Planquadrat eingesehen werden.