Bebauungsplanverfahren "B 157" und "B 158" zum Neubau eines Fußballstadions
Seit Mitte der 90er Jahre bestehen in der Stadt Mainz Überlegungen zum Bau eines neuen Fußballstadions als Ersatz für das mitten im Stadtteil Hartenberg/Münchfeld gelegene Bruchwegstadion. Mit der aktuell verfolgten Stadionplanung wird diese Absicht nunmehr realisiert.
Nach ausführlicher Diskussion alternativer Stadionstandorte hatte der Stadtrat der Stadt Mainz im Februar 2008 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Multifunktionales Stadion südlich des Europakreisels (B 157)" gefasst, mit dem das Planungsrecht für ein neues, etwa 35.000 Zuschauer fassendes Stadion geschaffen werden soll.
Der ausgewählte Standort befindet sich im Westen des Stadtteils Bretzenheim unweit des Europakreisels. Bis vor wenigen Jahren war an dieser Stelle der neue Bezirksfriedhof Mainz-Mitte geplant, der aber zwischenzeitlich mangels Bedarf von der Stadt Mainz aufgegeben wurde. Im Norden des geplanten Stadions grenzen die Erweiterungsflächen des Campus der Johannes Gutenberg-Universität an. Auf diesen Hochschulerweiterungsflächen befinden sich bereits der gerade in Betrieb genommene Neubau der Fachhochschule Mainz sowie ein neues Wohnheim für Studierende. Aus dieser räumlichen Nähe zum Hochschulgelände ergeben sich nachhaltige Synergieeffekte bzgl. der Nutzbarkeit der vorhandenen und der neu am Stadion zu errichtenden Stellplätze. Innerhalb des für das Hochschulerweiterungsgelände parallel aufgestellten Bebauungsplanes "Hochschulerweiterung südlich des Europakreisels (B 158)" verlaufen alle zum neuen Stadion führenden Erschließungsanlagen.
Bebauungsplanverfahren
Da es sich bei der Stadionplanung um ein Projekt handelt, welches von der Öffentlichkeit mit besonderem Interesse verfolgt wird, wurde bald nach dem Anfang 2008 gefassten Aufstellungsbeschluss und noch vor der "offiziellen" Bürgerbeteiligung eine Informationsveranstaltung im Rahmen einer Einwohnerversammlung im März 2008 in Mainz-Bretzenheim durchgeführt. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach dem Baugesetzbuch erfolgte als Podiumsveranstaltung im Juni 2008, ebenfalls vor Ort im Stadtteil Bretzenheim. Im Dezember 2008 wurde vom Stadtrat die Offenlage der Bauleitplanung "Stadion" beschlossen. Diese Offenlage fand vom 08.01.2009 bis 09.02.2009 statt.
Die im Rahmen dieser Offenlage von den Bürgerinnen und Bürgern sowie von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten, mehr als 1.600 Anregungen wurden fachlich geprüft und soweit sinnvoll und erforderlich bei den Inhalten der beiden Bebauungsplanentwürfe "B 157" und "B 158" umgesetzt.
Zu beiden der o.g. Bebauungsplanentwürfe ergaben sich folglich Änderungen. Aus diesem Grund hat der Stadtrat am 29.04.2009 beschlossen, die beiden Bebauungsplanentwürfe einschließlich Begründungen sowie die zahlreichen, zum Teil aktualisierten Fachgutachten und das Verkehrskonzept erneut eingeschränkt öffentlich auszulegen. Diese erneute, eingeschränkte Offenlage für die Bebauungsplanentwürfe "Multifunktionales Stadion südlich des Europakreisels (B 157)" und "Hochschulerweiterung südlich des Europakreisels (B 158)" fand vom 25.05.2009 bis einschließlich 26.06.2009 statt. Die im Rahmen dieser erneuten Offenlage eingegangenen Anregungen der Bürgerinnen und Bürger wurden wiederum fachlich geprüft. Änderungen an der Planung auf Grund der eingegangenen Anregungen resultierten hieraus jedoch nicht.
Der Satzungsbeschluss zu den beiden Bebauungsplänen "Multifunktionales Stadion südlich des Europakreisels (B 157)" und "Hochschulerweiterung südlich des Europakreisels (B 158)" erfolgte in der Sitzung des Stadtrates am 23.09.2009.
Mitte Dezember 2009 wurde die parallel zum Bebauungsplan "B 157" betriebene Änderung Nr. 29 des Flächennutzungsplanes der Stadt Mainz durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) genehmigt. Nachdem Herr Oberbürgermeister Beutel die Bauleitpläne ausgefertigt hatte, wurden in Folge der Veröffentlichungen in den in Mainz erscheinenden Zeitungen, am 21. Dezember 2009 die "Änderung Nr. 29 des Flächennutzungsplanes" wirksam und die beiden "Stadion"-Bebauungspläne "B 157" und "B 158" rechtskräftig.
Beginnend im Februar 2008 beanspruchten die vom Baugesetzbuch geforderten Verfahren letztlich nur einen Zeitraum von etwa 18 Monaten. In Anbetracht der Komplexität der Planungsaufgabe, den massiven Widerständen und den hieraus resultierenden, umfangreichen Eingaben von den Bürgerinnen und Bürger, war diese Verfahrensdauer ein durchaus "sportliches" Unterfangen.