Rahmenplan "Neues Stadtquartier Zoll- und Binnenhafen" - Fortschreibung 2007
Rückblick:
Mit der Entwicklung des Masterplans, der stadtintern und in einem breiten Verfahren mit Politik, Grundstückseigentümern, Firmenbesitzern etc. im Jahr 2003 erarbeitet wurde, konnten alle am Planungsprozess Beteiligten über Chancen und Risiken einer Hafenentwicklung im Kontext einer gesamtstädtischen Entwicklung informiert werden. Dieser Masterplan, der in seinen Aussagen weit über das Plangebiet des eigentlichen Hafenareals hinausgeht, bildete die planerische als auch die politische Grundlage für den eigentlichen Planungsprozess des Hafengebietes.
Auf Initiative des Stadtplanungsamtes konnten die Grundideen dieses Masterplans mit international besetzten Planungsteams im Rahmen eines kooperativen Gutachterverfahrens weiterentwickelt werden.
Unter der Moderation von Herrn Prof. Carl Fingerhuth aus Zürich wurden Lösungsansätze erarbeitet, die letztendlich vom Stadtplanungsamt in einem konsentierten Plan zusammengeführt wurden. Die Ergebnisse des Rahmenplans „Neues Stadtquartier - Zoll- und Binnenhafen“ wurden im Oktober 2005 von den politischen Gremien einstimmig beschlossen. Die Realisierung des Rahmenplans zum neuen Stadtquartier bildet die wirtschaftliche Basis der Verlagerung des Containerterminals an den neuen Standort.
Aktuelle Entwicklung:
Durch die wirtschaftliche Abhängigkeit der Realisierung von neuem Stadtquartier und neuem Containerterminal wurde es von Seiten der Eigentümerin erforderlich, die notwendige BGF des neuen Stadtquartiers um ca. 20% zu erhöhen.
Zur Gewährleistung der städtebaulichen Qualität wurde im Juli 2007 ein sechster Workshoptermin unter Moderation von Prof. Carl Fingerhuth einberufen. Im Ergebnis konnte der vorhandene Rahmenplan in Teilbereichen weiter qualifiziert und fortgeschrieben werden. Nach intensiven Diskussionen wurde der Rahmenplan als Überarbeitung incl. der aktualisierten Leitlinien durch die politischen Gremien im Dezember 2007 beschlossen.
Mittlerweile sind die Weichen für die Bauleitplanung sowie die weitere planerische Entwicklung gestellt, sodass im Jahr 2008 parallel zur Gebietsentwicklung auch das entsprechende Baurecht erarbeitet werden kann.