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  1. Fragen & Antworten
  2. Bestattungsgebühren
  3. ... wie man sie kalkuliert

Zwischen muss, kann und darf

Bestattungsgebühren werden nicht willkürlich festgelegt. Dafür gibt es klare gesetzliche Regeln und eine umfangreiche Kalkulation. Einige Grundlagen haben wir hier für Sie einmal zusammengefasst-
Zwischen Mathematik und Gesetzbuch: Gebührenkalkulation ist klar geregelt.
Zwischen Mathematik und Gesetzbuch: Gebührenkalkulation ist klar geregelt.© WB Mainz

Was der Gesetzgeber verlangt ...

Mit dem Kommunalabgabengesetz (KAG) regelt ein Bundesland, wie Städte und Gemeinden ihre Einnahmen gestalten können. Dazu gehören natürlich auch die Bestattungsgebühren.

... und was die Mathematik

Kalkulationsbasis dürfen demnach der Mittelwert der tatsächlichen Kostenentwicklungen der vergangenen drei Jahre und die Prognosen für die kommenden drei Jahre sein.

Was, wieviel und wofür

Laut §8 KAG gilt sowohl ein KostendeckungsGEBOT ,als auch ein KostenüberschreitungsVERBOT. Außerdem dürfen nur Kosten angesetzt werden, die mit der tatsächlichen Leistung zu tun haben. So wird der Denkmalschutz etwa separat von der Stadt bezahlt und darf deshalb nicht in der Gebührenkalkulation berücksichtigt werden.

Grundsätze und Prinzipien

Bei der Gebührenkalkulation gelten außerdem:

  • der Grundsatz der Leistungsproportionalität (vereinfacht gesagt: es darf nur abgerechnet werden, was tatsächlich benutzt wurde)
  • das Gleichbehandlungsprinzip (gleiche Leistung = gleiche Gebühr) und
  • das Äquivalenzprinzip (Leistung und Gegenleistung müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen; so ist es beispielsweise deutlich aufwendiger, ein Erdgrab auszuheben, als ein Urnengrab, dementsprechend muss das in den Gebühren berücksichtigt werden)

Auf was sonst noch geachtet werden muss

Einige der sogenannten 'Gebührentatbestände':

  • Erdgrab (Bestattung, öffnen und schließen der Grabstätte)
  • Urnengrab (Beisetzung, öffnen und schließen der Grabstätte)
  • Ausbettung Verstorbene
  • Ausbetten einer Urne
  • Umbetten einer Urne
  • Ausstellung eines Grabnachweises
  • Umschreibung eines Nutzungsrechts
  • Bearbeitung einer Grabmalanzeige
  • Abräumen einer Grabstätte mit / ohne Steineinfassung und / oder Grabmal
  • Verlängerung einer Wahlgrabstätte
  • Verlängerung als Mementograb