Wenn niemand mehr da ist ...
Ein Mensch stirbt und keiner kümmert sich um die Beerdigung. Eine traurige Vorstellung. In Mainz muss zum Glück niemand auf eine würdevolle letzte Ruhestätte verzichten. Auch wenn er keine Angehörigen hat. Hier finden Sie alle nötigen Informationen rund um die sogenannte 'ordnungsrechtliche Bestattung'.
Wer kümmert sich um die Bestattung, wenn es keine Angehörigen mehr gibt?
Die Organisation und die eigentliche Beisetzung übernehmen wir. Die Kosten trägt die Stadt Mainz.
Wie sieht eine 'ordnungsrechtliche Bestattung' in Mainz konkret aus?
In der Regel findet die Beisetzung in einem Urnengemeinschaftsgrabfeld statt und an der dazugehörigen Gedenkstätte wird eine Namenstafel angebracht. Gibt es wichtige Gründe, die gegen eine Kremierung sprechen (Glaube/Religion, letzter Wille), wird das selbstverständlich berücksichtigt.
Wo wird beigesetzt?
Auf dem Waldfriedhof in Mombach. Sollte es allerdings einen letzten Willen geben, ein vorhandenes (Familien-)Grab existieren oder Freunde glaubhaft versichern, dass der/die Verstorbene auf einem anderen Friedhof beigesetzt werden wollte, dann wird selbstverständlich geprüft, ob das möglich ist.
Findet eine Trauerfeier statt?
Eine Abschiedszeremonie in einer Trauerhalle ist bei einer ordnungsrechtlichen Beisetzung nicht vorgesehen. Allerdings wird die Urne / der Sarg von einem Geistlichen zum Grab begleitet. Und auch wer keiner Konfession angehört hat oder dessen Religionszugehörigkeit nicht ermittelt werden konnte, ist auf seinem letzten Weg nicht allein.
Wie viele ordnungsrechtliche Beisetzungen gibt es in Mainz pro Jahr?
Die Zahlen bewegen sich im mittleren zweistelligen Bereich, sind also zum Glück überschaubar.
Wer überprüft eigentlich, ob es tatsächlich keine Angehörigen mehr gibt?
Darum kümmern wir uns. Dabei recherchieren wir in alle Richtungen. Mögliche Quellen sind Behörden und Ämter, aber auch das persönliche Umfeld eines Verstorbenen. Sprich: Freunde und Bekannte, Nachbarn und sonstige Wegbegleiter.
Wie lange dauert das?
Das können durchaus mehrere Wochen werden. Je nachdem, wie viele Hinweise es gibt und vor allem wo überall nachgeforscht werden muss. Weltweite Recherchen sind keine Ausnahme, Sprachbarrieren inklusive.
Was ist, wenn tatsächlich Angehörige gefunden werden?
Dann werden sie umgehend von uns informiert und gebeten, sich um die Beisetzung zu kümmern. Nach einer gewissen Frist werden sie noch ein letztes Mal erinnert. Anschließend sorgen wir dafür, dass der Verstorbene seine letzte Ruhe findet. Die Kosten stellen wir den Angehörigen dann selbstverständlich in Rechnung.
Wer muss dann bezahlen und was genau?
Zahlungspflichtig sind die unmittelbaren Angehörigen. Und das in folgender Reihenfolge: Ehepartner – Kinder – Enkel – Eltern – Geschwister. Bezahlt werden muss dann nicht nur die Beisetzung an sich, sondern auch die Organisation. Sprich: unsere Arbeit.
Was ist mit möglichen Erben?
Sollte es einen letzten Willen geben, dann wäre tatsächlich der Erbe zahlungspflichtig. Allerdings nur, wenn er das Erbe auch annimmt. Verzichtet er, sind die unmittelbaren Angehörigen gefordert.
Und was ist, wenn Erbe gleich Angehöriger?
In dem Fall müssen die Kosten für die Beisetzung getragen werden, auch wenn das Erbe abgelehnt wird.
Und wenn die Testamentseröffnung erst nach der Beisetzung stattfindet?
In dem Fall zahlen die unmittelbaren Angehörigen die Beisetzung. Sollten sie dann im Testament nicht berücksichtigt werden, können sie das Geld vom Erben zurückfordern.
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