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  1. Patenschaftsgräber

Kleiner Einsatz, große Wirkung

Patenschaftsgräber auf dem Mainzer Hauptfriedhof

Denkmalgeschützt, mehrfach ausgezeichnet, geschichtsträchtig: Der Mainzer Hauptfriedhof ist ohne Zweifel ein ganz besonderes Fleckchen Erde, ein Wahrzeichen unserer schönen Stadt. Doch auch an ihm geht die Zeit nicht spurlos vorbei. Einige seiner beeindruckenden Gruften, Denkmäler und Grabsteine sind verwittert oder drohen sogar zu verfallen. Doch Sie können helfen, das zu ändern. Wie? Ganz einfach! In dem Sie Grabmalpate werden.


Wissenswert:

Was genau ist eine Grabmalpatenschaft eigentlich?

Als Pate verpflichten Sie sich dazu, einen Grabstein oder eine Gruft zu erhalten und wenn nötig zu restaurieren. Dazu zählt übrigens auch die Pflege des Grabbeetes, falls eines vorhanden ist.

Warum kümmern sich die Stadt bzw. der Wirtschaftsbetrieb nicht darum?

Das tun sie ja. Es reicht aber leider nicht. Denn die finanziellen Mittel für die Denkmalpflege sind beschränkt und der Aufwand ist riesig. Und die Bestattungsgebühren sind zweckgebunden. Heißt: Gelder für die Denkmalpflege ‚abzuzweigen‘ ist gesetzlich verboten.

Was habe ich davon, ein Grabmalpate zu werden?

Zum einen die Gewissheit und das gute Gefühl, dass ein wertvolles historisches Grabmal für nachfolgende Generationen erhalten bleibt und somit auch ein kleines Stück Hauptfriedhof. Zum anderen erhalten Sie damit die Möglichkeit, jederzeit die Grabnutzungsrechte zu erwerben. Das heißt, Sie können Ihr Patenschaftsgrab für Beisetzungen nutzen, wenn Sie das möchten.

Ich kann mich also auch nur um den Erhalt des Grabes kümmern, ohne es zu nutzen?

Ganz genau. Die Nutzungsrechte müssen Sie nicht erwerben. Wenn Sie sich aber später dazu entscheiden, das Grab als letzte Ruhestätte nutzen zu wollen, können Sie natürlich jederzeit die entsprechenden Rechte erwerben.

Kann ich mir jede beliebige Grabstätte aussuchen?

Nein! Ein Grab, das noch im Privatbesitz ist, ist davon selbstverständlich ausgeschlossen. Zudem muss das Grabmal von der Denkmalschutzbehörde als „historisch oder künstlerisch wertvoll“ und dementsprechend als erhaltenswert eingestuft worden sein.

Mit welchem Aufwand und mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Das ist pauschal nicht zu beantworten. Das hängt zum einen davon ab, um was für ein Grabmal es sich handelt. Also zB eher um einen schlichten Grabstein oder eine vollständige Gruft. Und zum anderen, was gemacht werden muss. Reicht es aus, eine schonende Reinigung vorzunehmen? Sind darüber hinaus konservatorische Arbeiten notwendig? Oder machen Schäden eine Restaurierung erforderlich? Die Spannbreite ist also enorm. Unabhängig davon kommen noch die Nutzungsgebühren hinzu, wenn in der Grabstätte beigesetzt werden soll.

Wie und wo kann ich mir ein Patenschaftsgrab aussuchen?

Zum Beispiel, indem Sie sich HIER etwas umschauen. Dort haben wir eine kleine Auswahl zusammengestellt. Sie können aber auch einen Spaziergang über den Hauptfriedhof machen. Einige Patenschaftsgräber stellen sich Ihnen dort quasi persönlich vor. Unabhängig davon aber gilt: Greifen Sie zum Telefonhörer und rufen Sie uns einfach an. Dann bereden wir alles persönlich. Das ist für Sie und uns am einfachsten.

Und wie geht es danach weiter?

Haben Sie sich für ein Grabmal entschieden, erklärt Ihnen die Untere Denkmalschutzbehörde alles weitere. Also was gemacht werden muss, um das Grabmal zu erhalten bzw. zu restaurieren. Aber auch, ob Sie daran zB weitere Inschriften anbringen können. Anschließend lassen Sie sich am besten von einem Fachbetrieb/Steinmetz beraten. Vor Ort werden dann noch einmal alle Vorstellungen, Wünsche und Vorgaben miteinander abgeglichen und im Idealfall kann anschließend der Patenschaftsvertrag vorbereitet werden. Wichtig für Sie ist noch zu wissen, dass Sie als Pate kein Eigentümer werden. Grab und Grabmal bleiben in unserem Besitz.


  • Kontakt:

    Petra Müller
    Telefon: (0 61 31) 97 15 - 327
    E-Mail: petra.muellerstadt.mainzde