Wasser
Zum Schutz der Gewässer gibt es zahlreiche gesetzliche Regelungen, deren Vollzug unter anderem der Unteren Wasserbehörde obliegt. Damit eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung oder Benutzung der Gewässer erfolgt, werden von der unteren Wasserbehörde Verfügungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Genehmigungen auf Basis der wasserrechtlichen Vorschriften erlassen, wie zum Beispiel für:
- das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern und von Grundwasser,
- das Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern und von Grundwasser,
- das Einbringen und Einleiten von Stoffen in oberirdische Gewässer und Grundwasser,
- den Ausbau oberirdischer Gewässer
- und Anlagen im/am Gewässer.
Ferner wirkt die untere Wasserbehörde als Träger öffentlicher Belange bei Genehmigungsverfahren nach anderen Gesetzen mit, beispielsweise nach Baurecht in der Bauleitplanung und bei Baugenehmigungsverfahren. Einen weiteren Schwerpunkt der unteren Wasserbehörde bildet die Überwachung und Mitwirkung in Genehmigungsverfahren für private und gewerbliche Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Eine weitere Aufgabe innerhalb des Aufgabengebietes ist der Vollzug der Wasserversorgungssatzung der Stadt Mainz, insbesondere die Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges an die öffentliche Wasserversorgungsanlage.
Der Wirtschaftsbetrieb - Betriebszweig Entwässerung - ist für die Ableitung des Schmutz-, Regen- und Mischwassers sowie die Reinigung und unschädliche Beseitigung der Abwässer im Gebiet der Stadt Mainz und der Verbandsgemeinde Bodenheim zuständig.
Die drei Wasserwerke Eich, Hof Schönau und Petersaue versorgen Mainz und das Umland mit Trinkwasser. Auf den Internet-Seiten der Mainzer Stadtwerke AG finden Sie Angaben zur Trinkwasserqualität, den Versorgungsgebieten und den Trinkwasserpreisen. Die Mainzer Stadteile Laubenheim und Ebersheim werden von der Wasserversorgung Rheinhessen GmbH versorgt.
Adresse
- Telefon
- +49 6131 12-2895
- Telefax
- +49 6131 12-3357
- gruen-umweltamtstadt.mainzde
Erreichbarkeit
Haltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 66, 67, 69, 74, 660