Luftreinhalteplan
Richtlinien zur Luftqualität
Um Gesundheitsgefahren durch Luftschadstoffe entgegenzuwirken, hat die Europäische Union Richtlinien zur Luftqualität verabschiedet, die 2002 in deutsches Recht umgesetzt wurden. Danach sind Aktions- und Luftreinhaltepläne für Gebiete zu erstellen, in denen die vorgeschriebenen Grenzwerte für Luftschadstoffe überschritten werden.
Luftreinhalteplan in Mainz
2003 wurde in Mainz aufgrund von Grenzwertüberschreitungen von Feinstaub erstmals ein Luftreinhalteplan erstellt, der mittlerweile mehrfach fortgeschrieben wurde. Luftreinhaltepläne dokumentieren die Ursachen für Grenzwertüberschreitungen und beinhalten Maßnahmen, die Emissionen von Luftschadstoffen zu vermindern. Nachdem der Grenzwert von Feinstaub seit Jahren eingehalten wird, sind die Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid (NO2) an den verkehrsbeeinflussten Messstationen weiterhin überschritten. Deshalb wurde von der Landeshauptstadt Mainz in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Umwelt der gültige Luftreinhalte- und Aktionsplan fortgeschrieben mit dem Ziel, Maßnahmen zur Emissionsminderung von Stickstoffdioxid festzulegen.
Darüber hinaus wurde die Stadt Mainz vom Verwaltungsgericht dazu verurteilt, den Luftreinhalteplan mit einem Konzept für ein Dieselfahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge bis zum 01.04.2019 fortzuschreiben.
Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans Mainz 2016-2020, Anpassung Stickstoffdioxid inklusive eines Konzepts für ein Fahrverbot für ältere Diesel-Kraftfahrzeuge wurde mit Unterschrift des Oberbürgermeisters Michael Ebling und der Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 13 am 01.04.2019 wirksam.
Die Fortschreibung enthält außerdem den Green City Masterplan Mainz M³. M³ steht für vernetzte, intelligente und innovative Mobilität für Mainz. Der Green City Masterplan Mainz M³ enthält mehr als 70 Einzelmaßnahmen aus den Themenfeldern Digitalisierung und Elektrifizierung des Verkehrs, Vernetzung im öffentlichen Personennahverkehr, Radverkehrsförderung und Steuerung der urbanen Logistik mit dem Ziel, die Stickstoffdioxidbelastung in Mainz zu senken und den NO2-Grenzwert einzuhalten. Der Green City Masterplan Mainz M³ wurde im Juli 2018 vom Stadtrat beschlossen, ist Bestandteil der aktuellen Fortschreibung des Luftreinhalteplans 2016-2020 und ist damit bindend für die Stadt Mainz.
NO 2 - Grenzwertüberschreitungen an der Rheinachse erfordern weitere Fortschreibung des Luftreinhalteplans 2016 bis 2020
Ende Januar 2019 wurde mittels Berechnungen eines externen Ingenieurbüros festgestellt, dass in Mainz außer an der Messstelle Parcusstraße auch in der Rheinachse NO2-Grenzwertüberschreitungen des Jahresmittelwertes von 40 µg/m³ auftreten. Aus der Berechnung ergaben sich auf der Rheinstraße, Peter-Altmeier-Allee und der Rheinallee Werte zwischen 40 bis 52 Mikrogramm/m³. Diese berechneten Werte stimmten nicht mit den Messergebnissen an der festen Messstation Rheinallee/Frauenlobstraße des Landesamtes für Umwelt (LfU) überein, an der seit 2016 Werte unter dem Grenzwert gemessen wurden. Um die genannten Berechnungen zu überprüfen, führte das LfU daher Passivsammlermessungen durch, davon drei auf der Rheinachse. Nachdem mehrere Monate gemessen wurde, zeichnete sich ab, dass sich die Berechnungen weitgehend bestätigen und von einer NO2-Grenzwertüberschreitung im Jahresmittel von 8 Mikrogramm/m³ auf einigen Abschnitten der Rheinachse ausgegangen werden muss.
Die Stadt Mainz war daher aufgefordert, den gültigen Luftreinhalteplan erneut fortzuschreiben mit dem Ziel, den Grenzwert überall im Stadtgebiet zu erreichen bzw. zu unterschreiten.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der 1. Entwurf dieser Fortschreibung wurde vom 27.02.2020 bis zum 26.03.2020 offen gelegt und bis zum 09.04.2020 konnten Einwendungen dazu bei der Stadt Mainz eingereicht werden. Davon wurde rege Gebrauch gemacht.
Corona-Pandemie und 2. Entwurf der Fortschreibung des Luftreinhalteplans
Durch die Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen kam es zu einem Rückgang des Verkehrsaufkommens. Durch die geringeren Verkehrszahlen und ersten Wirkungseffekte der angestoßenen vielfältigen Luftreinhaltemaßnahmen kam es zu einer erheblichen Reduzierung der Emissionen. Seit Februar 2020 wurde der Grenzwert im Monatsmittel eingehalten bzw. deutlich unterschritten. Dies erforderte eine Neubewertung der Situation und Anpassung der weiteren Maßnahmen. Insbesondere konnte vorerst auf die Einführung des geplanten Fahrverbots für Diesel-Kfz (Euro 5/V und darunter) verzichtet werden. Als weitere Maßnahme wurde ein Tempolimit 30 beginnend an der Holzhofstraße bis hin zum Kaiser-Karl-Ring eingeführt, begleitet von weiteren Maßnahmen zur Verstetigung des Verkehrs. Ein großes Augenmerk wurde auch auf die Förderung des Radverkehrs und die Erweiterung von Umweltspuren gelegt. Hierdurch wurde der positive Trend des zunehmenden Anteils des Fahrradverkehrs in der Stadt Rechnung getragen und dem Radverkehr, sowie dem ÖPNV mehr Raum gegeben. Diese wesentlichen Änderungen erforderten eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit. Sie endete mit Ablauf der Einwendungsfrist am 11.08.2020. Einwendungen, die bereits während der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebracht wurden, wurden vollumfänglich berücksichtigt, sofern sie durch die Änderungen in der Fortschreibung nicht obsolet geworden waren.
Alle Eingaben wurden bei der weiteren Bearbeitung der Fortschreibung des Luftreinhalteplans geprüft und - soweit zielführend - berücksichtigt.
Dieser Plan wurde vom 15.09.2020 bis zum 28.09.2020 der Öffentlichkeit gemäß § 47 Abs. 5 BImSchG zugänglich gemacht.
Das zu diesem Zeitpunkt noch laufende Verfahren der Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen die Stadt Mainz wurde in der mündlichen Verhandlung am 28.10.2020 vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz mit einem Vergleich beendet.
Die Wirksamkeit des breit aufgestellten Maßnahmenkonzepts zur Luftreinhaltung der Stadt Mainz wurde daher von allen Beteiligten anerkannt und in der Umsetzung bestätigt. Bereits jetzt sind viele der im Luftreinhalteplan beschriebenen Maßnahmen umgesetzt und wirken sich daher unmittelbar auf die Qualität unserer Luft in Mainz aus. Dies geht auch aus einer aktuellen Auswertung von Daten aus allen Bundesländern durch das Umweltbundesamt hervor, wonach die Einführung von Tempo-30-Zonen und die schadstoffreduzierende Umrüstung von Bussen, wie sie auch in Mainz umgesetzt wurde, ein Hauptfaktor für die Reduzierung der Luftbelastung in den Städten ist.
Downloads und Gutachten
- Fortschreibung Luftreinhalteplan: Rheinachse PDF-Datei, 1,76 MBStand September 2020
- Luftreinhalteplan Mainz Fortschreibung 2016-2020 PDF-Datei, 33,67 MBStand März 2019
- Green City Masterplan Mainz M³ (Anlage 1) PDF-Datei, 9,19 MB
- Wirkungsabschätzung Dieselfahrverbot Parcusstraße (Anlage 2) PDF-Datei, 11,97 MB
Gutachten
- Gutachten Umweltspur Juni 2020 PDF-Datei, 13,6 MB
- Gutachten Variante 3 Mai 2020 PDF-Datei, 4,88 MB
- Gutachten Varianten 1+2 April 2020 PDF-Datei, 13,84 MB
- Dieselfahrverbot Rheinachse Verkehrsverlagerungen PDF-Datei, 2,44 MB
- Dieselfahrverbot Rheinachse Streckenspinnen PDF-Datei, 4,88 MB
- Ergebnisbericht Maßnahmen Verbesserung Verkehrsfluss Rheinstrasse PDF-Datei, 7,14 MBHeinz+Feier
- Wirksamkeitsbetrachtung für Stickoxid Minderungsmaßnahmen PDF-Datei, 19,6 MBLohmeyer 2019
- Wirkungen von Tempo 30 an Hauptstrassen PDF-Datei, 5,86 MB
- NO2 Jahresmittelwert im Jahr 2021 mit Tempo 30 Regelung ohne streckenbezogenes Dieselfahrverbot PDF-Datei, 3,11 MB
- Luftschadstoffgutachten Schiffsanleger Südmole 2014 PDF-Datei, 33,17 MB