Luft
Zur Aufgabe der unteren Immissionsschutzbehörde, die im Grün- und Umweltamt der Stadt Mainz angesiedelt ist, gehört unter anderem die Erteilung von Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Eine solche Genehmigung benötigen die Betreibenden von Anlagen, von denen erhebliche Umwelteinwirkungen, zum Beispiel durch Lärm oder Luftverunreinigungen ausgehen können. Das betrifft praktisch alle Industrie- und größeren Gewerbebetriebe.
Zum Aufgabenbereich der Behörde gehört das Überprüfen der Zulässigkeit von Luftverunreinigungen, insbesondere solche, welche zu Rauch- und Geruchsbelästigungen durch private Verursacher:innen führen. Beschwerden hierzu richten Sie bitte während der üblichen Dienstzeiten an die Telefonnummer +49 6131 12-2034 bzw., 12-3129 oder per E-Mail an gruen-umweltamtstadt.mainzde. Bitte verwenden Sie für eine möglichst effiziente Bearbeitung Ihres Anliegens das Formular auf der hier verlinkten Seite.
Für die Überwachung von gewerblichen Anlagen ist die SGD Süd, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Mainz zuständig. Bei Auffälligkeiten und Beschwerden wenden Sie sich bitte, sofern möglich, direkt an die Verursachenden oder informieren Sie die Gewerbeaufsicht. Diese ist erreichbar unter Telefon +49 6131 960-300 oder per E-Mail an Referat22sgdsued.rlpde
Geruchs- und Rauchbelästigung melden:
www.mainz.de/vv/produkte/gruen_und_naturschutz/geruchsbelaestigungen.php
Adresse
- Telefon
- +49 6131 12-2895
- Telefax
- +49 6131 12-3357
- gruen-umweltamtstadt.mainzde
Erreichbarkeit
Haltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 66, 67, 69, 74, 660