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Staßenbahn in Mainz (Bild: Volker Öhl)
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Aktuell: Kein streckenbezogenes Dieselfahrverbot in Mainz

Aufgrund der deutlich zurückgegangenen NO2-Werte wird das ursprünglich für den 1. Oktober 2020 angekündigte streckenbezogene Dieselfahrverbot auf der Rheinachse vorerst nicht eingeführt. Stattdessen werden verschiedene Maßnahmen basierend auf dem aktuellen Luftreinhalteplan ergriffen.

Positive Entwicklung der Messwerte

Der deutliche Rückgang der NO2-Belastung - insbesondere während der Corona-Krise - macht die Einhaltung des Grenzwerts im Jahresmittelwert 2020 möglich. Voraussetzung dafür ist jedoch nach wie vor die Einführung von Tempo 30 zum 1. Juli 2020 auf Parcusstraße/Kaiserstraße und der Rheinachse zwischen Kaiser-Karl-Ring und Holzhofstraße. Diese Maßnahme wird von strengen Kontrollen zur Einhaltung begleitet.
Vorerst kann auf die Einführung eines streckenbezogenen Fahrverbots verzichtet werden.


Aktuelle Maßnahmen

Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans 2016-2020 zielt auf die Einhaltung der Grenzwerte auch in der Nach-Corona-Zeit ab. Folgende Maßnahmen werden neben der Einführung des oben erwähnten Tempolimits ergriffen:

  • Einführung einer Umweltspur auf der Rheinachse (Fahrrichtung Weisenau) zwischen Kaiserstraße und Quintinsstraße in zwei Schritten (Herbst 2020 und 1. Halbjahr 2021. Die Umweltspur wird für ÖPNV, Taxen und Radfahrende befahrbar sein.
  • Einführung von "Pförtnerungen" durch Ampelschaltungen: In weniger sensiblen Bereichen werden durch Ampelschaltungen nur so viel Fahrzeuge in die Innenstadt gelassen, wie es die verkehrliche Leistungsfähigkeit zulässt.
  • Stärkung des ÖPNVs durch Einrichtung weiterer Busspuren.
  • Weiterer Ausbau des Straßenbahnnetzes (Binger Straße, Innenstadtring Altstadt/Neustadt und Anbindung des Heilig-Kreuz-Viertels)
  • Stärkung des Radverkehrs: Start des FahrRadBüros zum 1. Juni 2020 mit vier statt bisher einer Mitarbeitenden, Radrouten in alle Stadtteile, Aufstockung des Radverkehretats

Nur noch optional, falls entgegen der Prognosen doch deutliche Überschreitungen auftreten sollten: Durchfahrtsverbot für Diesel Euro I bis IV

  • Variante 1: Rheinachse zwischen Quintinstraße und Holzhofstraße (in der Abbildung Blau)
  • Variante 2: Rheinachse zwischen Quintinstraße und Holzhofstraße und zwischen Kaiserstraße und Große Bleiche (In der Abbildung Rot)
  • Bei beiden Varianten wäre die Theodor-Heuss-Brücke über Große Bleiche und Schusterstraße / Flachsmarktstraße / Quintinsstraße weiter zufahrbar und sämtliche Parkhäuser außer der Rheinufergarage für alle Fahrzeuge nutzbar. Diesel V+VI sowie alle Benziner sind in jedem Fall ausgenommen.

Informationen zum Luftreinhalteplan

Hintergrund
Im Jahr 2003 wurde in Mainz erstmals ein Luftreinhalteplan erstellt, der mittlerweile mehrfach fortgeschrieben wurde. Luftreinhaltepläne dokumentieren die Ursachen für Grenzwertüberschreitungen und beinhalten Maßnahmen, die Emissionen von Luftschadstoffen zu vermindern. In Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Umwelt wurde der Luftreinhalte- und Aktionsplan seither mehrfach von der Landeshauptstadt Mainz fortgeschrieben mit dem Ziel, Maßnahmen zur Emissionsminderung von Stickstoffdioxid festzulegen.