Elektromobilität
Elektro-Ladestationen in Mainz
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Fahren und Abstellen
Darf ich mit einem E-Kennzeichen in Mainz kostenlos parken?
Wie kann ich ein Kennzeichen für ein Elektrofahrzeug (E-Kennzeichen) beantragen?
Darf ich mit meinem Elektrofahrzeug die Busspur oder die Fußgängerzone nutzen?
Das Befahren einer Busspur oder der Fußgängerzone mit einem Elektrofahrzeug ist in Mainz nicht erlaubt!
Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) gibt Kommunen prinzipiell die Möglichkeit, Busspuren für Elektrofahrzeuge freizugeben. Diese werden dann mit dem Zusatzzeichen „Elektrisch betriebene Fahrzeuge frei“ (Zeichen 1024-20) gekennzeichnet. In Mainz findet diese Regelung, ähnlich wie in fast allen anderen deutschen Städten, allerdings keine Anwendung. Die Busspuren dienen der Bevorrechtigung des ÖPNV und sollen gerade zu den Stoßzeiten einen möglichst reibungslosen Betrieb mit geringen Zeitverlusten ermöglichen. Die Nutzung der Busspuren durch den MIV führt dazu, dass der Beschleunigungseffekt für den ÖPNV verpufft und der eigentliche Sinn der Spur nicht mehr erfüllt werden kann. Auch ist unklar, wie überwacht bzw. effektiv verhindert werden kann, dass auch Pkw mit konventionellem Verbrennungsmotoren die freigebenden Busspuren verbotenerweise mitnutzen.
Ich habe kein eigenes Elektrofahrzeug. Gibt es bereits Carsharing-Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb?
Sie möchten sich kein eigenes Auto anschaffen oder einfach einmal die Fahrt mit einem Elektrofahrzeug ausprobieren? Die beiden in Mainz aktiven Anbieter Urstrom Mobil und Book-n-drive verfügen über Elektrofahrzeuge in ihrer Carsharing-Flotte.
Weitere Informationen zu Carsharing finden Sie unter:
Gefährden Elektro-Pkw Fußgänger und Radfahrer, weil diese zu leise sind?
Aufladen
Wo kann ich mein Elektrofahrzeug aufladen?
Wie funktioniert das Aufladen an einer öffentlichen Ladesäule der Mainzer Stadtwerke?
Was kostet das Aufladen an einer öffentlichen Ladesäule der Mainzer Stadtwerke?
Was mache ich, wenn beim Aufladen an einer öffentlichen Ladesäule der Mainzer Stadtwerke etwas nicht funktioniert?
Erste Anlaufstelle ist die Hotline, die auf der Ladesäule steht. Wenn ein technischer Defekt der Ladesäule vorliegt, kann es zudem hilfreich sein, diesen der Mainzer Stadtwerken per E-Mail emobmainzer-stadtwerkede mitzuteilen. Wichtig ist dabei, dass der betroffene Standort, die Ladepunkt Nummer und der Zeitpunkt des Ladeversuchs übermittelt werden.
Warum darf ich an öffentlichen Ladestationen nur maximal zwei Stunden Laden?
Was kann ich machen, wenn ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor eine öffentliche Ladesäule blockiert?
Wie geht der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur voran?
Der weitere Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur erfolgt bedarfsgerecht. Hierzu werden regelmäßig die Zulassungszahlen von Elektrofahrzeugen und die Auslastung der bereits vorhandenen Ladestationen geprüft.
Bei Fragen zur Erweiterung der öffentlichen Ladeinfrastruktur oder konkreten Standortvorschlägen können Sie sich gerne an die untenstehenden Kontaktdaten des Stadtplanungsamtes wenden.
Was ist bei der Planung einer privaten Ladestation zu beachten?
Wer sich ein eigenes Elektrofahrzeug anschaffen möchte, der sollte sich bereits im Vorfeld Gedanken darüber machen, wo dieses aufgeladen werden kann. Ein eigener Ladepunkt kann dabei eine sinnvolle Lösung sein, welche, unabhängig von einer Lademöglichkeit beim Arbeitgeber oder öffentlicher Ladeinfrastruktur, ein komfortables Aufladen zu Hause ermöglicht.
Bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur gibt es einige Punkte zu beachten. So ist die Leistung der vorhandenen Netzinfrastruktur je nach Standort sehr unterschiedlich. Besteht Interesse daran, auf einer privaten Fläche Ladeinfrastruktur zu errichten, kann bei den Mainzer Netzen eine „Anfrage Netz-/ Hausanschluss“ gestellt werden. Im Zuge dessen wird für den konkreten Einzelfall geprüft, ob das vorhandene Netz über ausreichend Leistung für das Vorhaben verfügt.
Nähere Informationen zur entsprechenden Vorgehensweise finden Sie unter:
Fördermöglichkeiten
Welche Fördermöglichkeiten bestehen für Elektro-Pkw?
Werden Pedelecs, Lastenräder oder E-Roller auch gefördert?
Über das Elektromobilitäts-Förderprogramm der Mainzer Stadtwerke haben Sie die Möglichkeit, sich die Anschaffung:
- eines Elektrofahrrads (100 € Fördergeld),
- eines Elektro-Lastenrads (600 € Fördergeld),
- oder eines Elektro-Rollers (200 € Fördergeld)
finanziell fördern zu lassen. Die genauen Förderbedingungen und notwendige Anträge finden Sie unter dem nachfolgenden Link.
Welche Fördermöglichkeiten bestehen für Ladeinfrastruktur?
Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Gewerbetreibende?
Handlungsstrategie Elektromobilität
Ansprechpartner Elektromobilität
Adresse
- Telefon
- +49 6131 12-3400
- Telefax
- +49 6131 12-2053
- stadtplanungsamt-verkehrswesenstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Montag 9 Uhr bis 12 Uhr, 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag 9 Uhr bis 12 Uhr, 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Mittwoch 9 Uhr bis 12 Uhr, 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr, 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag 9 Uhr bis 13 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin, wenn Sie uns persönlich sprechen möchten. Auch außerhalb der Kernzeiten sind Vorsprachen möglich.
Gesonderte Öffnungszeiten für Betriebshof Emy-Roeder-Straße
Montag 7 Uhr bis 12 Uhr, 12.30 Uhr bis 15 Uhr
Dienstag 7 Uhr bis 12 Uhr, 12.30 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch 7 Uhr bis 12 Uhr, 12.30 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag 7 Uhr bis 12 Uhr, 12.30 Uhr bis 15 Uhr
Freitag 7 Uhr bis 13 Uhr
Erreichbarkeit
Haltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93