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Kfz: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk und Ausstellung eines neuen Kennzeichens beantragen 

Beschreibung

Bei der Umschreibung handelt es sich um die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges. Die Umschreibung eines Fahrzeuges ist erforderlich, wenn ein Halter:innenwechsel oder ein Wohnsitzwechsel stattgefunden hat. Hierbei sind folgende Unterscheidungen zu beachten:

  • Umschreibung eines Fahrzeuges mit einem auswärtigen, deutschen Kennzeichen nach Mainz mit Halter:innenwechsel mit Kennzeichenwechsel
  • Umschreibung eines Fahrzeuges mit einem auswärtigen, deutschen Kennzeichen nach Mainz ohne Halter:innenwechsel mit Kennzeichenwechsel
  • Seit dem 1. Januar 2015 ist bundesweit die Pflicht zur Umkennzeichnung bei Wohnsitzwechsel ohne Halter:innenwechsel aufgehoben. Wenn Halter:innen von zugelassenen Fahrzeugen innerhalb von Deutschland umziehen, können sie auf Wunsch das Kennzeichen mitnehmen/beibehalten. Die Umschreibung des Fahrzeuges nach Mainz muss jedoch weiterhin erfolgen.

 

Beantragung

  • persönlich
  • Vertretung durch bevollmächtigte Person

Vorsprache

  • mit Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten 
  • mit Online-Terminvereinbarung vorab (siehe hierzu Link im Abschnitt "Service" am Ende dieser Seite)

Vorraussetzungen:

  • Halter:in des Fahrzeugs hat den Hauptwohnsitz in Mainz.
  • Firmensitz bzw. Sitz der Zweigniederlassung ist in Mainz.
  • Eine gültige Hauptuntersuchung für das Fahrzeug ist vorhanden.
  • Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorliegen.
  • Alle rückständigen Gebühren, die im Zusammenhang mit einer Zulassung angefallen sind, müssen bezahlt sein.

Adresse

Besucheranschrift

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrnehmen.

Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle

Montag, Mittwoch und Freitag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 7.30 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr

Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen 

Bitte beachten Sie außerdem, dass für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung gebucht werden können.

Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, bei sehr hohem Publikumsandrang den Annahmeschluss auf maximal 90 Minuten vor Ende der regulären Öffnungszeiten vorzuziehen.

Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!

Tipp: Vereinbaren Sie Ihren Termin bei der Zulassungsstelle vorab via Internet. Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie links in der Navigation oder weiter unten auf dieser Seite.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

Unterlagen

Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb von Mainz mit Halter:innenwechsel

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass der fahrzeughaltenden Person im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger eVB-Code)
  • die bisherigen Kfz-Kennzeichen
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (sofern nicht auf Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (Vordruck im Abschnitt „Formulare“ am Ende dieser Seite oder in der Zulassungsbehörde vor Ort erhältlich)

Bei Vertretung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich

  • Ausweisdokument der bevollmächtigten Person (und der  vollmachtgebenden Person)
  • unterschriebene Vollmachtserklärung

Bei Zulassung auf Minderjährige zusätzlich

  • schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigten
  • Ausweise der Erziehungsberechtigten
  • ggf. Sorgerechtsurteil

Bei gewerblicher Zulassung sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:

Für im Handelsregister eingetragene Firmen

  • Handelsregisterauszug (beim Amtsgericht) / Gewerbeanmeldung (jeweils nicht älter als 3 Jahre)
  • Vollmacht der Geschäftsführer:innen oder Prokurist:innen mit Ausweis(-kopie) bei Zulassung durch einen Dritten
  • Ausweis der bevollmächtigten Person
  • bei Taxi- bzw. Mietwagengewerbe: Genehmigungsurkunde im Original oder als Kopie

Für freie Berufe (z. B. Rechtsanwält:innen, Ärzt:innen)

  • möglichst aktueller Nachweis der Freiberuflichkeit bzw. Selbständigkeit

Für Berufe mit Gewerbeanmeldung (z. B.: e. K.)

  • Gewerbeanmeldung (nicht älter als 3 Jahre; ggf. beim Gewerbeamt Aktualität bestätigen lassen)
  • bei Taxi- bzw. Mietwagengewerbe: Genehmigungsurkunde im Original oder als Kopie

Für eingetragene Vereine (e. V.)

  • Auszug aus dem Vereinsregister
  • Vollmacht der vertretenden Person mit Ausweis(-kopien) bei Zulassung durch Dritte
  • Ausweis der bevollmächtigten Person

Für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)

  • Übersicht aller Gesellschafter:innen (Gesellschaftervertrag)
  • Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschafter:innen mit Unterschriften)
  • Ausweis aller Gesellschafter:innen
  • bei Taxi- bzw. Mietwagengewerbe: Genehmigungsurkunde im Original oder als Kopie

Besondere Fahrzeugverwendung

  • Lässt das Gewerbe eine besondere Fahrzeugverwendung (Taxi, Mietwagen, Selbstfahrervermietfahrzeug, Linienbus, Personenbeförderung) vermuten, das ausgefüllte und unterschriebene Formular "Fahrzeugverwendung" (Vordruck im Abschnitt „Formulare“ am Ende dieser Seite oder in der Zulassungsbehörde vor Ort erhältlich)

Gebühren

  • Umschreibung eines Fahrzeuges mit einem auswärtigen, deutschen Kennzeichen nach Mainz mit Halter:innenwechsel
    Standardgebühr: 30,30 Euro
  • Umschreibung eines Fahrzeuges mit einem auswärtigen, deutschen Kennzeichen nach Mainz ohne Halter:innenwechsel
    Standardgebühr: 28,30 Euro
  • Je nach Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
  • Die Gebühren beinhalten nicht die Kosten für Kfz-Kennzeichen.

Zahlungsart

Bar / EC

Fristen

Sie müssen Ihr Fahrzeug unverzüglich ummelden.

Rechtsgrundlagen

  • § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)
  • § 5 Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV)

Hinweise

  • Bei einem Umzug innerhalb von Mainz ohne Halter:innenwechsel oder bei Namensänderung (z. B. durch Eheschließung) handelt es sich nicht um eine Umschreibung, sondern um eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Siehe hierzu die Links "Zulassungsbescheinigung Teil I ändern" und "Zulassungsbescheinigung Teil II ändern" im Abschnitt "ähnliche Dienstleistungen" am Ende dieser Seite.
  • Anträge und Informationen zur Steuervergünstigung für Fahrzeuge finden Sie unter www.zoll.de (Link am Ende dieser Seite). Anträge auf Steuervergünstigung wegen Schwerbehinderung können Sie bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises (Original) im Rahmen eines Zulassungsvorganges bei der Zulassungsbehörde einreichen.