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Kfz: Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) beantragen 

Beschreibung

Hinweis: Bei der Kennzeichenabbildung handelt es sich um einen Auszug der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Um ein Oldtimerkennzeichen beantragen zu können, muss das entsprechende Fahrzeug vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sein (= Erstzulassungsdatum).

Das Fahrzeug soll weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und in einem guten Erhaltungszustand sein. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird durch die technischen Prüfstellen in einem speziellen Oldtimergutachten gemäß § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgestellt.

Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird das zugeteilte Kennzeichen hinter der Erkennungsnummer mit einem "H" gekennzeichnet.

Das Historienkennzeichen kann neben der Umstellung eines zugelassenen Fahrzeuges auch im Zuge einer Zulassung oder Umschreibung beantragt werden.

Die Kombination eines Saisonkennzeichens mit einem H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge ist seit dem 01.Oktober 2017 möglich.

Für die Zulassung eines Oldtimers mit Saisonkennzeichen ist in Mainz nur folgende Kennzeichenkombination möglich:

  • MZ-B 100-999
  • MZ-F 100-999
  • MZ-G 100-999
  • MZ-I 100-999
  • MZ-O 100-999
  • MZ-Q 100-999
  • MZ-2 Buchstaben 10-99 (Bei den 2 Buchstaben muss mindestens einer der Buchstaben B, F, G, I, O oder Q sein, z.B. MZ-AB 12) 

Beantragung:

  • persönlich
  • Vertretung durch Bevollmächtigte/n

Vorsprache:

  • mit Online-Terminvereinbarung vorab (siehe hierzu Link im Abschnitt "Service" am Ende dieser Seite)

Voraussetzungen:

  • Halter/in des Fahrzeugs hat seinen/ihren Hauptwohnsitz in Mainz
  • Firmensitz bzw. Sitz der Zweigniederlassung in Mainz
  • es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorliegen
  • alle rückständigen Gebühren, die im Zusammenhang mit einer Zulassung angefallen sind, müssen bezahlt sein
  • Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sein (Erstzulassungsdatum ist entscheidend!)
  • Oldtimer-Gutachten nach §23 StVZO
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung für das Fahrzeug

Adresse

Besucheranschrift

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrnehmen.

Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle

Montag, Mittwoch und Feitag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 7.30 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr

Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen 

Bitte beachten Sie außerdem, dass für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung gebucht werden können.

Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, bei sehr hohem Publikumsandrang den Annahmeschluss auf maximal 90 Minuten vor Ende der regulären Öffnungszeiten vorzuziehen.

Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!

Tipp: Vereinbaren Sie Ihren Termin bei der Zulassungsstelle vorab via Internet. Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie links in der Navigation oder weiter unten auf dieser Seite.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Halters/in im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger eVB-Code)
    - nicht erforderlich, sofern lediglich eine Umstellung auf ein Oldtimerkennzeichen erfolgt
  • bei zugelassenen Fahrzeugen die bisherigen Kfz-Kennzeichen
    - Neuprägung auf jeden Fall erforderlich
  • Oldtimer-Gutachten nach §23 StVZO
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (Vordruck im Abschnitt „Formulare“ am Ende dieser Seite oder in der Zulassungsbehörde vor Ort erhältlich)
    - nicht erforderlich, sofern lediglich eine Umstellung auf ein Oldtimerkennzeichen erfolgt
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (sofern nicht auf Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt)

Bei Vertretung durch eine/n Bevollmächtigte/n zusätzlich:

  • Ausweisdokument des/der Bevollmächtigten (und des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin!)
  • unterschriebene Vollmachtserklärung

Bei Zulassung auf Minderjährige zusätzlich:

  • schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigten
  • Ausweise der Erziehungsberechtigten
  • ggf. Sorgerechtsurteil


Bei gewerblicher Zulassung sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:

  • für im Handelsregister eingetragene Firmen
    -
    Handelsregisterauszug (beim Amtsgericht) / Gewerbeanmeldung (jeweils nicht älter als 3 Jahre)
    - Vollmacht des/der Geschäftsführer oder Prokuristen mit Ausweis(-kopie) bei Zulassung durch einen Dritten
    - Ausweis des/der Bevollmächtigten
  • für freie Berufe (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte)
    - aktuelle Bescheinigung des Finanzamtes
  • für Berufe mit Gewerbeanmeldung (z.B. e.K.)
    - G
    ewerbeanmeldung (nicht älter als 3 Jahre; ggf. beim Gewerbeamt Aktualität bestätigen lassen)
  • für Vereine (e.V.)
    -
    Auszug aus dem Vereinsregister
    - Vollmacht des Vertreters/der Vertretenden mit Ausweis(-kopien) bei Zulassung durch einen Dritten
    - Ausweis des/der Bevollmächtigten
  • für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)
    -
    Übersicht aller Gesellschafter/innen (Gesellschaftervertrag)
    - Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll(von allen Gesellschaftern mit Unterschriften)
    - Ausweis aller Gesellschafter/innen

Gebühren

  • Standardgebühr: 30,90 Euro
  • Je nach Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
  • Die Gebühren beinhalten nicht die Kosten für Kfz-Kennzeichen.

Zahlungsart

Bar / EC

Fristen

  • Bei Vorsprache im Regelfall sofort, Wartezeit abhängig vom Publikumsandrang.

Rechtsgrundlagen

  • § 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)
  • § 5 Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV)



Hinweise

Anträge und Informationen zur Steuervergünstigung für Fahrzeuge finden Sie unter www.zoll.de (Link am Ende dieser Seite). Anträge auf Steuervergünstigung wegen Schwerbehinderung können bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises (Original) im Rahmen eines Zulassungsvorganges bei der Zulassungsbehörde eingereicht werden.