Kfz: Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
Online-Services
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Erstzulassung eines Fahrzeugs
Mit dem Online-Antrag können Sie Ihr Kraftfahrzeug zulassen oder ummelden.
Beschreibung
Wird ein fabrikneues Fahrzeug zum ersten Mal für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, so handelt es sich um eine Neuzulassung.
Dem Fahrzeug waren noch nie, weder im Ausland noch in der Bundesrepublik Deutschland, Kfz-Kennzeichen zugeteilt.
Bitte beachten Sie, dass es sich auch bei Neufahrzeugen mit Tageszulassung nicht mehr um eine Neuzulassung handelt, da hier bereits ein Haltereintrag mit Kennzeichenzuteilung in den Fahrzeugpapieren existiert. In diesem Fall ist die Umschreibung des Fahrzeuges erforderlich.
Beantragung:
- persönlich
- Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich.
Vorsprache:
Wenn Sie ein Fahrzeug während der Öffnungszeiten der Zulassungsstelle zulassen möchten, vereinbaren Sie bitte zuvor online einen Termin.
Voraussetzungen:
- Halter:in des Fahrzeugs hat den Hauptwohnsitz in Mainz.
- Firmensitz bzw. Sitz der Zweigniederlassung ist in Mainz.
- Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorliegen.
- Alle rückständigen Gebühren, die im Zusammenhang mit einer Zulassung angefallen sind, müssen bezahlt sein.
Adresse
Besucheranschrift
Elly-Beinhorn-Straße 1655129 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrnehmen.
Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle
Montag, Mittwoch und Feitag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 7.30 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen
Bitte beachten Sie außerdem, dass für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung gebucht werden können.
Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, bei sehr hohem Publikumsandrang den Annahmeschluss auf maximal 90 Minuten vor Ende der regulären Öffnungszeiten vorzuziehen.
Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!
Tipp: Vereinbaren Sie Ihren Termin bei der Zulassungsstelle vorab via Internet. Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie links in der Navigation oder weiter unten auf dieser Seite.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linie: 64, 65, 66, 76, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Unterlagen
Bei Fahrzeugen aus der Bundesrepublik Deutschland:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der Halter:in im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- elektronische Versicherungsbestätigung (siebenstelliger eVB-Code)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, bitte nutzen Sie den hier zur Verfügung gestellten Vordruck (auch vor Ort in der Zulassungsbehörde erhältlich)
- COC-Papier bzw. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
Bei Fahrzeugen aus dem EU-Ausland:
- Bestätigung des Herstellers oder Vertragshändlers, dass noch keine Fahrzeugpapiere erstellt wurden
- COC-Papier bzw. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
- Kaufvertrag bzw. Rechnung über den Kauf des Fahrzeuges
Bei Fahrzeugen aus dem Nicht-EU-Ausland:
- Bestätigung des Herstellers oder Vertragshändlers, dass noch keine Fahrzeugpapiere erstellt wurden
- COC-Papier (bei Fahrzeugen mit EU-Typgenehmigung), andernfalls Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll
- Kaufvertrag bzw. Rechnung über den Kauf des Fahrzeuges
Bei Vertretung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich:
- Ausweisdokument der bevollmächtigten Person (und des Vollmachtgebenden!)
- unterschriebene Vollmachtserklärung
Bei Zulassung auf Minderjährige zusätzlich:
- schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigten
- Ausweise der Erziehungsberechtigten
- ggf. Sorgerechtsurteil
Bei gewerblicher Zulassung sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
für im Handelsregister eingetragene Firmen
- Handelsregisterauszug (beim Amtsgericht) / Gewerbeanmeldung (jeweils nicht älter als drei Jahre)
- Vollmacht von Geschäftsführer:in oder Prokurist:in mit Ausweis(-kopie) bei Zulassung durch eine dritte Person
- Ausweis der bevollmächtigten Person
- bei Taxi- bzw. Mietwagengewerbe: Genehmigungsurkunde im Original oder als Kopie
für freie Berufe (z. B. Rechtsanwält:innen, Ärzt:innen)
- möglichst aktueller Nachweis der Freiberuflich- bzw. Selbständigkeit
für Berufe mit Gewerbeanmeldung
- Gewerbeanmeldung (nicht älter als drei Jahre; ggf. beim Gewerbeamt Aktualität bestätigen lassen)
- bei Taxi- bzw. Mietwagengewerbe: Genehmigungsurkunde im Original oder als Kopie
für Vereine (e. V.)
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Vollmacht der vertretenden Person bzw. Personen mit Ausweis(-kopien) bei Zulassung durch eine dritte Person
- Ausweis der bevollmächtigten Person
für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Übersicht aller Gesellschafter:innen (Gesellschaftervertrag)
- Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschafter:innen mit Unterschriften)
- Ausweis aller Gesellschafter:innen
- bei Taxi- bzw. Mietwagengewerbe: Genehmigungsurkunde im Original oder als Kopie
Besondere Fahrzeugverwendung
Lässt das Gewerbe eine besondere Fahrzeugverwendung (Taxi, Mietwagen, Selbstfahrendenvermietfahrzeug, Linienbus, Personenbeförderung) vermuten, ist auch das ausgefüllte und unterschriebene Formular "Fahrzeugverwendung" notwendig. Bitte nutzen Sie den zur Verfügung gestellten Vordruck (auch in der Zulassungsbehörde vor Ort erhältlich).
Gebühren
- Standardgebühr: 30,60 Euro
- Je nach Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
- Die Gebühren beinhalten nicht die Kosten für Kfz-Kennzeichen.
Zahlungsart
Bar / EC
Fristen
Vor Ort in der Zulassungsstelle im Regelfall sofort. Die Wartezeit ist abhängig vom Publikumsandrang.
Rechtsgrundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)
- § 5 Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV)
Hinweise
Anträge und Informationen zur Steuervergünstigung für Fahrzeuge finden Sie auf der Seite des Zolls. Anträge auf Steuervergünstigung wegen Schwerbehinderung können Sie bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises (Original) im Rahmen eines Zulassungsvorganges bei der Zulassungsbehörde einreichen.
Voraussetzungen
- Sie haben ein neues Fahrzeug.
- Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
- Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
- Sie haben ein neues Fahrzeug.
- Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
- Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Formulare
Internetverweise
- Online Terminvereinbarung
- Zoll.de (Formulare und Merkblätter)
- KFZ-Kennzeichen, Überblick und Informationen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
- Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung
Online-Services
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Erstzulassung eines Fahrzeugs
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